Grundstück im Nachlass: Verkauf nur mit Zustimmung der Erben
Testamentsvollstrecker Grundstück verkaufen. Gehört ein Grundstück zum Nachlass, kann ein Testamentsvollstrecker es nicht ohne Weiteres an Angehörige verkaufen. Bei einem Verkauf an die eigene Ehepartnerin ist die Zustimmung der Erben erforderlich. Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille eines Verstorbenen umgesetzt wird. Bis der Nachlass unter den Erben verteilt wird, verwaltet er das Vermögen und übernimmt vorübergehend den Besitz daran. Doch diese Befugnis hat Grenzen....