Bewaffnet auf dem Weihnachtsmarkt: Keine Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten in Zweibrücken

Die Behörden prüften, ob vonseiten der Soldaten ein strafrechtlicher oder ordnungsrechtlicher Verstoß vorliegt. (Symbolbild) | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
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Zweibrücken. Für zwei Bundeswehrsoldaten bleibt der Besuch des Weihnachtsmarkts in Zweibrücken ohne strafrechtliche Folgen. Die beiden Soldaten waren dort bewaffnet unterwegs. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken sieht jedoch keinen Anlass für Ermittlungen.

Eine Polizeistreife hatte die beiden Männer an einem Stand der Bundeswehr auf dem Weihnachtsmarkt kontrolliert. Die Soldaten trugen weihnachtliche Kleidung. Nach einem Gespräch mit ihrem Vorgesetzten wurden insgesamt drei Waffen zurück in die Kaserne gebracht.

Eine der Waffen war geladen. Nach Angaben der Bundeswehr handelte es sich dabei um eine sogenannte Sicherungswaffe. Diese sei im Dienst vorgeschrieben.

Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken prüfte den Vorfall. Ein Sprecher teilte mit, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es habe keinen ausreichenden Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen das Waffenrecht gegeben.

Entscheidend sei gewesen, dass ein ausreichender Bezug zu dienstlichen Aufgaben der Bundeswehr bestanden habe. Deshalb liege kein waffenrechtlicher Verstoß vor.

Der Kommandeur der Niederauerbach-Kaserne in Zweibrücken hatte den Vorfall zuvor bedauert. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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