Abfindung 2025: Fünftelregelung gibt es nur noch über Steuererklärung

Bei Abfindungen greift die Fünftelregelung nicht mehr automatisch über den Arbeitgeber. Die Steuerentlastung gibt es nur noch nachträglich über Steuererklärung und Steuerbescheid. | Foto: johannes86/stock.adobe.com
  • Bei Abfindungen greift die Fünftelregelung nicht mehr automatisch über den Arbeitgeber. Die Steuerentlastung gibt es nur noch nachträglich über Steuererklärung und Steuerbescheid.
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Abfindung Steuererklärung Fünftelregelung. Der Steuervorteil aus der Fünftelregelung kann bei einer Abfindung weiterhin genutzt werden, er kommt aber nicht mehr automatisch bei der Auszahlung, sondern erst über die Steuererklärung und den Steuerbescheid zurück.

Wer nach Jobverlust eine Abfindung als Einmalzahlung erhält, sieht auf der Abrechnung oft erst einmal eine hohe Steuerlast, weil der Betrag wie normaler Arbeitslohn besteuert wird. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ordnet ein, dass die Fünftelregelung zwar bestehen bleibt, seit einer gesetzlichen Änderung aber nicht mehr durch den Arbeitgeber in der Lohnabrechnung angewendet werden darf.

Praktisch bedeutet das: Die Entlastung kommt zeitlich verzögert. Das Geld fließt erst zurück, wenn die Steuererklärung für das Jahr der Abfindung eingereicht ist und das Finanzamt die Fünftelregelung im Steuerbescheid berücksichtigt.

Warum die Fünftelregelung die Steuerprogression abfedern soll

Abfindungen sind oft einmalig und hoch. Ohne Sonderbehandlung erhöht der Einmalbetrag das zu versteuernde Einkommen stark, wodurch ein höherer Steuersatz greifen kann. Genau dagegen ist die Fünftelregelung gedacht.

Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt. Das senkt den Progressionseffekt. Versteuert wird die Abfindung trotzdem einmalig, es geht nur um die Berechnung der Steuer.

Was sich geändert hat: Entlastung erst nachträglich über den Steuerbescheid

Früher konnte der Arbeitgeber die Steuerermäßigung direkt bei der Auszahlung berücksichtigen. Seit der Änderung wird die Abfindung zunächst vollständig besteuert, als wäre sie regulärer Arbeitslohn.

Die Steuerermäßigung kann dann erst im Folgejahr über die Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Einordnung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ist dabei entscheidend, dass es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt.

Beispielrechnung: So kann die Entlastung aussehen

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnung, die in der Praxis möglich sein kann. Grundlage ist ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kirchensteuer in Steuerklasse eins mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro und einer Abfindung von 20.000 Euro. Die Voraussetzungen für die Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt.

Ohne Fünftelregelung läge die Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro.

Mit Fünftelregelung sinkt sie auf 17.390 Euro.

Die Steuerentlastung beträgt in diesem Beispiel 566 Euro.

Praktische Konsequenz: Ohne Steuererklärung bleibt der Vorteil ungenutzt

Da die Fünftelregelung nicht mehr automatisch über die Lohnabrechnung greift, hängt die Steuerentlastung davon ab, dass sie im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt wird. Je nachdem, wann der Steuerbescheid ergeht, kann das mehrere Monate nach der Auszahlung der Abfindung bedeuten.

Unterm Strich bleibt die Fünftelregelung ein wirksamer Mechanismus gegen eine zu starke Steuerprogression bei Einmalzahlungen, die Erstattung kommt aber erst nachgelagert über das Finanzamt. [red]

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Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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