Millionenstreit um Lkw-Kartell: BGH entscheidet über Sammelklagen gegen Hersteller

Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt. (Symbolbild) | Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa
  • Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt. (Symbolbild)
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Karlsruhe. Für tausende Speditionen und Unternehmen könnte ein Urteil des Bundesgerichtshofs große Folgen haben. Das Gericht in Karlsruhe will am Dienstag, 12. Mai, um 9 Uhr entscheiden, ob Schadenersatzforderungen im milliardenschweren Lkw-Kartell gebündelt von einem Inkassounternehmen eingeklagt werden dürfen.

Im Mittelpunkt steht eine Klage des Rechtsdienstleisters Financialright Claims. Das Unternehmen tritt als alleiniger Kläger auf und macht Forderungen von Käufern geltend, die ihre Ansprüche abgetreten haben.

Millionenforderung wegen Preisabsprachen

Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission. Sie verhängte gegen mehrere große Lastwagenhersteller Bußgelder von insgesamt fast vier Milliarden Euro. Betroffen waren die Konzerne DAF, Daimler, Iveco, Scania sowie Volvo und Renault.

Die Unternehmen hatten nach Feststellung der Wettbewerbshüter zwischen 1997 und 2011 Informationen über Verkaufspreise ausgetauscht. Käufer sehen sich deshalb geschädigt.

Nach Angaben der Klägerseite geht es um rund 70.000 Lastwagen, die angeblich überteuert verkauft wurden. Gefordert werden etwa 500 Millionen Euro Schadenersatz. Im Erfolgsfall erhält Financialright Claims eine Provision von 33 Prozent.

Streit um gebündelte Klagen

Juristisch dreht sich der Fall vor allem um die Frage, ob ein Inkassodienstleister solche Ansprüche gesammelt einklagen darf.

  • Das Landgericht München hatte die Klage zunächst abgewiesen.
  • Nach Ansicht der Richter verstießen die Abtretungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
  • Das Oberlandesgericht München entschied im März anders.
  • Der Kartellsenat sah das Vorgehen durch die Inkasso-Erlaubnis gedeckt.

Mehrere Lkw-Hersteller legten gegen dieses Urteil Revision ein. Deshalb muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen KZR 6/24. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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