Wenn der Familienurlaub zur Falle wird: Zwangsverheiratung in den Sommerferien auch in der Südpfalz Thema
- Auch im Landkreis Germersheim gibt es Fälle, in denen Mädchen und junge Frauen während der Ferien ins Ausland gebracht werden, um dort gegen ihren Willen verheiratet zu werden.
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Zwangsverheiratung. Die Sommerferien stehen vor der Tür. Für die meisten Kinder und Jugendlichen im Landkreis Germersheim bedeutet diese Zeit Erholung, Reisen und Freizeit. Für einige Mädchen und junge Frauen kann die Ferienzeit jedoch zu einer existenziellen Gefahr werden: Sie laufen Gefahr, während eines Auslandsaufenthalts gegen ihren Willen verheiratet zu werden.
Zwangsverheiratung - auch im Kreis Germersheim ein Thema und ein Problem
Oft werden Betroffene unter dem Vorwand eines Familienurlaubs ins Herkunftsland der Familie gebracht und dort mit einer erzwungenen Eheschließung konfrontiert. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Germersheim, Lisa-Marie Trog, macht auf die Problematik aufmerksam und ruft dazu auf, Warnsignale frühzeitig ernst zu nehmen.
„Zwangsverheiratung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie darf nicht mit Tradition oder kulturellem Hintergrund relativiert werden“, betont Lisa-Marie Trog. „Die Ferienzeit wird von betroffenen Familien häufig genutzt, da die Abwesenheit der Jugendlichen über Wochen unbemerkt bleibt. Wenn die Schule wieder beginnt, ist es oft zu spät, um aus der Ferne einzugreifen. Deshalb müssen wir alle – Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn, Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende – gerade jetzt, in den Wochen vor den Ferien, besonders aufmerksam sein.“
Schulen spielen eine wichtige Rolle
Da betroffene Schülerinnen oft unter erheblichem psychischem Druck stehen, nehmen Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende eine Schlüsselrolle bei der Prävention ein. Sie können Veränderungen frühzeitig erkennen und Betroffenen Unterstützung anbieten.
Mögliche Warnsignale vor den Sommerferien
- Plötzliche Verhaltensänderungen wie Leistungsabfall, sozialer Rückzug, starke Ängste oder depressive Verstimmungen
- Aussagen wie „Ich komme vielleicht nicht mehr zurück“ oder auffällige Sorgen vor den Ferien
- Berichte über zunehmende Kontrolle und Einschränkungen durch Familienangehörige
- Anträge auf ungewöhnlich frühe Beurlaubungen oder eine verspätete Rückkehr nach den Ferien
- Auffällige Veränderungen im Alltag oder in der familiären Situation
- Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf Zwangsverheiratung
Die Gleichstellungsbeauftragte empfiehlt bei einem Verdacht ein umsichtiges und professionelles Vorgehen:
- Kein Gespräch mit der Familie suchen, da dies die Gefährdung der betroffenen Person erhöhen kann.
- Der Schülerin einen geschützten und vertrauensvollen Raum bieten.
- Frühzeitig spezialisierte Beratungsstellen einschalten und fachliche Unterstützung nutzen.
Wohin man sich wenden kann, wenn ein Verdacht besteht
Im Fall eines konkreten Verdachts auf eine geplante Zwangsverheiratung ist umsichtiges Handeln unerlässlich. Der direkte Kontakt zur Familie der Betroffenen kann die Lage erheblich verschärfen und sollte unbedingt vermieden werden. Vielmehr gilt es, spezialisierte Beratungsstellen einzubeziehen. Erste Anlaufstellen bieten etwa:
- www.zwangsheirat.de – anonym, kostenlos und mehrsprachig
- Solwodi e.V. – Beratungsangebote für Betroffene von Zwangsverheiratung
- www.papatya.org – Informationen bei drohender Auslandsverschleppung
- lokale Jugendämter oder der Kindernotdienst
- TERRE DES FEMMES – Fachbereich Zwangsverheiratung: zwangsverheiratung@frauenrechte.de, Telefon 030 40504690
Wird eine Ausreise geplant, sollte sie – sofern Gefahr besteht – unbedingt verhindert werden. Denn eine Rückholung aus dem Ausland gestaltet sich meist äußerst schwierig, vor allem bei doppelter Staatsbürgerschaft.
Aufklärung und Prävention
Zur Sensibilisierung stehen zahlreiche Materialien zur Verfügung – etwa Info-Broschüren, Unterrichtsmaterialien oder der Kurzfilm „Der letzte Schultag“, der über YouTube, Instagram und TikTok verbreitet wird. Weitere Informationen finden sich unter www.frauenrechte.de.
Kontakt: gleichstellungsbeauftragte@kreis-germersheim.de
Zwangsverheiratung - eine rechtliche Einordnung
In Deutschland ist Zwangsheirat nach § 237 StGB strafbar – auch der Versuch und die Verschleppung ins Ausland. Ehen mit Minderjährigen sind unzulässig. Auch religiöse oder traditionelle Eheschließungen ohne staatliche Anerkennung sind bei Minderjährigen nicht erlaubt.
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Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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