900 Euro bei Flugverspätung: Gericht stärkt Passagierrechte

Technische Probleme an einem einzelnen Tankwagen sind kein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von Entschädigungszahlungen befreit, entschied ein Gericht. (zu dpa: «Tankwagen falsch geeicht: Entschädigung für Flugreisende») | Foto: dpa
  • Technische Probleme an einem einzelnen Tankwagen sind kein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von Entschädigungszahlungen befreit, entschied ein Gericht. (zu dpa: «Tankwagen falsch geeicht: Entschädigung für Flugreisende»)
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Flugverspätung Entschädigung. Kommt ein Flug mehrere Stunden zu spät an, kann eine Entschädigung möglich sein. Selbst technische Probleme beim Tanken zählen nach einem Urteil nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Das kann für Passagiere mehrere Hundert Euro bedeuten.

Ein Flug aus dem mexikanischen Urlaubsort Cancún landete knapp vier Stunden später als geplant in Frankfurt. Der Grund war ein falsch geeichter Tankwagen, der den Start verzögerte. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach den betroffenen Passagieren deshalb eine Entschädigung nach der EU‑Fluggastrechte-Verordnung zu.

Die Airline musste insgesamt 900 Euro zahlen. Über den Fall berichtet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Tanken gehört zum normalen Betrieb der Airline

Nach Auffassung des Gerichts gehört das Betanken eines Flugzeugs zur normalen Tätigkeit einer Fluggesellschaft. Probleme an einem einzelnen Tankwagen gelten deshalb nicht als außergewöhnlicher Umstand, der eine Airline von Entschädigungszahlungen befreit.

Im konkreten Fall waren nur drei Flugzeuge betroffen. Das Problem stand damit direkt im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Maschinen und betraf nicht den gesamten Flughafen. Das Gericht sah daher keinen Grund, die Fluggesellschaft von der Zahlung zu entlasten. Das Aktenzeichen lautet 2-24 S 40/25.

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Kompletter Ausfall der Treibstoffversorgung wäre anders zu bewerten

Anders könnte die rechtliche Bewertung ausfallen, wenn die Treibstoffversorgung eines Flughafens komplett ausfällt. Ein solcher Ausfall würde als außergewöhnlicher Umstand gelten. In solchen Fällen bestehen deutlich geringere Chancen auf eine Entschädigung.

Unabhängig davon bleiben andere Passagierrechte bestehen. Dazu zählen Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Unterstützung bei langen Wartezeiten. Diese Ansprüche gelten bei Flügen, für die die EU‑Fluggastrechte-Verordnung greift, auch dann, wenn die Ursache der Verspätung außerhalb der Kontrolle der Airline liegt. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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