Kommt die nächste Wende bei der Grundsteuer? Urteil für Baden-Württemberg erwartet

Die Bundesrichter haben das Wort: Der II. Senat des Bundesfinanzhofs in München entscheidet über zwei Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer im Südwesten. In der Mitte die Vorsitzende Franceska Werth. (Archivbild)  | Foto: Sven Hoppe/dpa
  • Die Bundesrichter haben das Wort: Der II. Senat des Bundesfinanzhofs in München entscheidet über zwei Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer im Südwesten. In der Mitte die Vorsitzende Franceska Werth. (Archivbild)
  • Foto: Sven Hoppe/dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

München. Für Millionen Eigentümer in Baden Württemberg könnte eine Gerichtsentscheidung direkte Folgen für die künftige Grundsteuer haben. Am Mittwoch, 20. Mai, will der Bundesfinanzhof in München sein Urteil zur umstrittenen Neuregelung im Südwesten verkünden.

Mehrere Hausbesitzer klagen gegen das seit vergangenem Jahr geltende Landesgrundsteuergesetz. Unterstützt werden sie vom Eigentümerverband Haus + Grund sowie vom Bund der Steuerzahler. Ziel der Klagen ist es, das Gesetz zu kippen.

In Baden Württemberg betrifft die Reform rund 5,6 Millionen Eigentümer. Indirekt zahlen auch viele Mieter mit, weil Vermieter die Grundsteuer meist über die Nebenkosten umlegen.

Worum es bei der Klage geht

Die aktuelle Regelung im Land orientiert sich vor allem an zwei Faktoren:

  • Größe des Grundstücks
  • Bodenrichtwert des Grundstücks

Welche Gebäude auf dem Grundstück stehen oder wie hoch mögliche Miet oder Pachteinnahmen sind, spielt dagegen kaum eine Rolle. Lediglich die Steuermesszahl fällt niedriger aus, wenn sich Wohngebäude auf dem Grundstück befinden.

Vor allem Eigentümer von Ein und Zweifamilienhäusern mit großen Grundstücken sehen darin einen Nachteil. Für sie kann die Steuerlast deutlich höher ausfallen als zuvor.

Weitere Gerichte könnten entscheiden

Sollte der Bundesfinanzhof den Klägern Recht geben, wäre der Rechtsstreit noch nicht beendet. Die Kläger hoffen darauf, dass der Fall dann dem Verfassungsgerichtshof Baden Württemberg oder dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.

In erster Instanz hatte das Finanzgericht Baden Württemberg die beiden Klagen im Juni abgewiesen.

Reform nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Grundsteuer musste bundesweit reformiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die frühere Regelung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil die zugrunde liegenden Grundstückswerte jahrzehntelang nicht aktualisiert worden waren.

Baden Württemberg gehört zu fünf Bundesländern mit einem eigenen Modell. In elf Ländern gilt dagegen das sogenannte Bundesmodell. Gegen mehrere Varianten der Reform gingen Eigentümer vor Gericht. Bundesweit wurden mehr als 2000 Klagen eingereicht.

Der Bundesfinanzhof hatte im Dezember bereits das Bundesmodell geprüft und für rechtmäßig erklärt. Nun folgen nacheinander die Landesregelungen. Den Auftakt macht Baden Württemberg. dpa/red

LokalesAnzeige
Das Digital-Standard-Abo der RHEINPFALZ testen und online auf Artikel, Podcasts und Bildergalerien zugreifen. | Foto: DIE RHEINPFALZ
2 Bilder

Die digitale RHEINPFALZ testen: Nachrichten online und exklusive Inhalte für 1 Euro

Mit dem Digital-Standard-Abo der RHEINPFALZ nah an der Pfalz dran bleiben und online unterwegs und zu Hause aktuelle Nachrichten und exklusive Geschichten lesen.  Wer die Pfalz im Alltag nicht aus dem Blick verlieren möchte, findet bei der RHEINPFALZ aktuelle Nachrichten, exklusive Berichte und das Wichtigste aus der Region in einem kompakten Digital-Paket. So können Leserinnen und Leser das Neueste aufmerksam verfolgen und dabei flexibel, bequem und jederzeit auf Inhalte zugreifen. Zum...

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

Cornelia Bauer auf Facebook

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

79 folgen diesem Profil
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ