Kommt die nächste Wende bei der Grundsteuer? Urteil für Baden-Württemberg erwartet
- Die Bundesrichter haben das Wort: Der II. Senat des Bundesfinanzhofs in München entscheidet über zwei Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer im Südwesten. In der Mitte die Vorsitzende Franceska Werth. (Archivbild)
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München. Für Millionen Eigentümer in Baden Württemberg könnte eine Gerichtsentscheidung direkte Folgen für die künftige Grundsteuer haben. Am Mittwoch, 20. Mai, will der Bundesfinanzhof in München sein Urteil zur umstrittenen Neuregelung im Südwesten verkünden.
Mehrere Hausbesitzer klagen gegen das seit vergangenem Jahr geltende Landesgrundsteuergesetz. Unterstützt werden sie vom Eigentümerverband Haus + Grund sowie vom Bund der Steuerzahler. Ziel der Klagen ist es, das Gesetz zu kippen.
In Baden Württemberg betrifft die Reform rund 5,6 Millionen Eigentümer. Indirekt zahlen auch viele Mieter mit, weil Vermieter die Grundsteuer meist über die Nebenkosten umlegen.
Worum es bei der Klage geht
Die aktuelle Regelung im Land orientiert sich vor allem an zwei Faktoren:
- Größe des Grundstücks
- Bodenrichtwert des Grundstücks
Welche Gebäude auf dem Grundstück stehen oder wie hoch mögliche Miet oder Pachteinnahmen sind, spielt dagegen kaum eine Rolle. Lediglich die Steuermesszahl fällt niedriger aus, wenn sich Wohngebäude auf dem Grundstück befinden.
Vor allem Eigentümer von Ein und Zweifamilienhäusern mit großen Grundstücken sehen darin einen Nachteil. Für sie kann die Steuerlast deutlich höher ausfallen als zuvor.
Weitere Gerichte könnten entscheiden
Sollte der Bundesfinanzhof den Klägern Recht geben, wäre der Rechtsstreit noch nicht beendet. Die Kläger hoffen darauf, dass der Fall dann dem Verfassungsgerichtshof Baden Württemberg oder dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.
In erster Instanz hatte das Finanzgericht Baden Württemberg die beiden Klagen im Juni abgewiesen.
Reform nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Grundsteuer musste bundesweit reformiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die frühere Regelung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil die zugrunde liegenden Grundstückswerte jahrzehntelang nicht aktualisiert worden waren.
Baden Württemberg gehört zu fünf Bundesländern mit einem eigenen Modell. In elf Ländern gilt dagegen das sogenannte Bundesmodell. Gegen mehrere Varianten der Reform gingen Eigentümer vor Gericht. Bundesweit wurden mehr als 2000 Klagen eingereicht.
Der Bundesfinanzhof hatte im Dezember bereits das Bundesmodell geprüft und für rechtmäßig erklärt. Nun folgen nacheinander die Landesregelungen. Den Auftakt macht Baden Württemberg. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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