Bis zu 80 Euro für Prime-Kunden: So läuft die Sammelklage

An der Sammelklage teilnehmen können alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten. | Foto: dpa
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Amazon-Prime-Sammelklage. Prime-Abonnenten können wegen zusätzlicher Werbung oder eines Aufpreises von 2,99 Euro pro Monat möglicherweise Geld zurückbekommen. Wer am Montag, 5. Februar, ein Prime-Abo hatte, kann sich noch bis Dienstag, 9. Juni, in eine Sammelklage eintragen lassen. Im Erfolgsfall könnten knapp 80 Euro Entschädigung zusammenkommen.

Hintergrund ist eine Änderung des Prime-Angebots im Februar. Amazon führte Werbung im Streaming-Angebot ein. Wer weiter ohne Werbung schauen wollte, sollte zusätzlich 2,99 Euro monatlich bezahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine einseitige Verschlechterung des Vertrags und reichte eine Sammelklage ein.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht begann am Montag, 19. Mai. Bis zur Schließung des Klageregisters beim Bundesjustizamt bleiben Betroffenen rund drei Wochen Zeit, sich einzutragen.

Eintrag ins Klageregister ist kostenlos und ohne Anwalt möglich

Die Teilnahme gilt als unkompliziert. Der Eintrag erfolgt online im Klageregister und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Kosten entstehen nicht, auch wenn die Klage am Ende keinen Erfolg haben sollte.

Teilnehmen können alle Personen, die am Montag, 5. Februar, ein Amazon‑Prime-Abonnement hatten. Dabei spielt es keine Rolle, ob seit der Änderung der Aufpreis bezahlt wird oder Werbung akzeptiert wird.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen könnten in Deutschland rund 17 Millionen Menschen betroffen sein. Bislang haben sich jedoch nur etwa 220.000 Personen in das Register eingetragen.

Gericht sieht Vertragsänderung kritisch

Bereits am Montag, 16. Dezember, hatte das Landgericht München I in einem anderen Verfahren entschieden, dass die Vertragsänderung ohne Zustimmung der Kunden unzulässig gewesen sei. Die Klage hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengt.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass weder Amazons Nutzungsbedingungen noch gesetzliche Regelungen eine solche einseitige Änderung erlauben. Ein werbefreies Programm sei Teil des ursprünglichen Vertrags gewesen. Außerdem sei die E‑Mail zur Ankündigung der Änderung irreführend gewesen. Amazon müsse Kunden darüber korrekt informieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Sammelklage soll nun klären, ob betroffene Prime-Kunden Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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