Schmerzensgeld-Urteil in Koblenz: 125.000 Euro nach Tod von Luise

Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen hatten gestanden, Luise mit Messerstichen getötet zu haben. (Archivbild) | Foto: Federico Gambarini/dpa
  • Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen hatten gestanden, Luise mit Messerstichen getötet zu haben. (Archivbild)
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Koblenz. Nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg müssen die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, der Familie des Opfers eine hohe Summe zahlen. Das Landgericht Koblenz sprach den Angehörigen in einem Zivilverfahren insgesamt 125.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Dem Urteil zufolge erhalten die Eltern und die Schwester zusammen 85.000 Euro. Weitere 40.000 Euro entfallen auf Ansprüche für das getötete Mädchen. Zusätzlich müssen die Beklagten auch die Bestattungskosten von rund 15.000 Euro sowie Anwaltskosten tragen.

Ein Strafprozess hatte nicht stattgefunden. Die beiden Beschuldigten waren zur Tatzeit zwölf und 13 Jahre alt und damit strafunmündig.

Leidensdauer spielte zentrale Rolle

Im Zivilprozess ging es vor allem um die Frage, wie lange Luise nach dem Angriff noch bei Bewusstsein war und wie groß ihr Leid gewesen ist. Diese Einschätzung gilt als entscheidend für die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Mädchen erhebliches Leid ertragen musste. Demnach erlebte Luise mehrere Minuten mit extremer Panik und Todesangst. Hinweise darauf seien unter anderem Spuren von Gegenwehr gewesen. Die Kammer sprach von einem heimtückischen Mord, der fassungslos mache.

Zu Beginn des Verfahrens im Juli hatte ein Richter erklärt, dass Luise mit 74 Messerstichen getötet worden sei. Das Mädchen erlitt zudem Verletzungen im Gesicht. Sie starb schließlich an starkem Blutverlust und einem Pneumothorax. Dabei sammelt sich Luft im Brustraum und erschwert die Atmung.

Die Leiche der Zwölfjährigen war im März 2023 einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Wald an der Grenze von Nordrhein Westfalen zu Rheinland Pfalz entdeckt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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