Urteil bestätigt: Lebenslang nach Mord an Psychologin in Offenburg
- Das Landgericht hatte den Mann im August zu lebenslanger Haft verurteilt. (Archivbild)
- Foto: Susanne Kupke-Flohr/dpa
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Offenburg. Das Mordurteil im Fall einer getöteten Psychologin aus Offenburg ist endgültig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des verurteilten Mannes verworfen. Damit bleibt es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe.
Der Mann war vom Landgericht Offenburg im August wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt worden. Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich möglich, gilt in der Praxis jedoch als nahezu ausgeschlossen.
Tat nach Therapiesitzungen
Die 37 Jahre alte Psychologin hatte bis 2023 in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen gearbeitet. Dort kam es auch zu mehreren Sitzungen mit dem späteren Täter. Nach Überzeugung des Gerichts fühlte sich der Mann von der Therapeutin nicht angemessen behandelt und fasste den Entschluss, sie zu töten.
Im Februar griff er die schwangere Frau nach einer Sprechstunde am Hinterausgang der Praxis in Offenburg mit einem Messer an. Er stach mehrfach auf sie ein. Die Psychologin verblutete noch am Tatort.
BGH sieht keine Rechtsfehler
Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil auf mögliche Rechtsfehler. Nach Angaben des Gerichts ergaben sich dabei keine Punkte, die zugunsten des Angeklagten hätten berücksichtigt werden müssen.
Mit der Entscheidung aus Karlsruhe ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Auch eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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