Streit um Lkw-Kartell: Bundesgerichtshof lässt Sammelklagen zu – mit Einschränkungen
- Die EU-Kommission hatte gegen zahlreiche Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder verhängt. (Symbolbild)
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Karlsruhe. Große Sammelklagen im Kartellrecht bleiben möglich. Doch Gerichte dürfen sie aufteilen, wenn ein Verfahren sonst kaum noch zu bewältigen ist. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im milliardenschweren Streit um das Lkw-Kartell entschieden.
Im Kern geht es um Schadenersatzforderungen von Käufern tausender Lastwagen. Sie werfen mehreren Herstellern vor, wegen eines Kartells zu hohe Preise verlangt zu haben. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Ansprüche grundsätzlich gebündelt durch Inkassodienstleister eingeklagt werden dürfen.
Millionenforderungen wegen Lkw-Kartells
Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo Renault Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt. Nach ihren Feststellungen tauschten die Unternehmen von 1997 bis 2011 Verkaufspreise aus. MAN blieb als Kronzeuge straffrei.
Ob Käufern dadurch tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist, ließ die EU-Kommission offen. Die Hersteller bestreiten weiterhin, dass Kunden zu viel bezahlt haben.
In Deutschland verlangen Käufer von rund 70.000 Lastwagen etwa 500 Millionen Euro Schadenersatz. Ihre Forderungen wurden an den Inkasso und Rechtsdienstleister Financialright Claims abgetreten. Das Unternehmen klagt gesammelt und würde im Erfolgsfall rund ein Drittel der Summe als Provision erhalten.
Fall geht zurück nach München
Das Landgericht München hatte die Klage im Jahr 2020 zunächst abgewiesen. Nach Ansicht der Richter verstießen die Abtretungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Das Oberlandesgericht München sah das im März anders und ließ das Modell grundsätzlich zu. Gegen dieses Urteil legten die Lkw-Hersteller Revision ein.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hob die Entscheidung nun auf und verwies den Fall zurück nach München. Dort muss geprüft werden, ob die Abtretungen wegen möglicher Interessenkonflikte mit dem Prozessfinanzierer unwirksam sein könnten.
Gericht kritisiert Umfang der Sammelklage
Sollten die Abtretungen gültig sein, könnte das Gericht dennoch eine Aufteilung verlangen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs enthält die Klage eine außergewöhnlich große Zahl unterschiedlicher und komplexer Ansprüche.
Nach Einschätzung der Richter wurden viele Forderungen ungeordnet und teilweise ungeprüft zusammengeführt. Ein einzelner Spruchkörper könne darüber kaum in angemessener Zeit entscheiden.
Der Fall gilt als wichtig für große Sammelklagen in Deutschland. Sie spielen etwa bei Kartellschäden oder Verbraucherschutzverfahren eine zunehmende Rolle. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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