Heirat im Job melden: Warum der Arbeitgeber informiert sein sollte
- Nach Heirat und Namensänderung einfach weiter mit dem Geburtsnamen unterschreiben? Keine gute Idee. Denn das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.
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Heirat im Job melden. Eine Hochzeit ist privat, hat im Arbeitsverhältnis aber praktische Folgen. Für die Gehaltsabrechnung kann der Arbeitgeber die Information benötigen, weil sich mit der Ehe automatisch steuerliche Daten ändern.
Wer heiratet, wird grundsätzlich der Steuerklasse IV zugeordnet. Da die Lohnsteuerklassen zwischen ledigen, alleinerziehenden und verheirateten Beschäftigten unterscheiden, wirkt sich der Familienstand direkt auf die monatliche Abrechnung aus. Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür erklärt: "Soweit es für die Entgeltabrechnung relevant ist, muss der Arbeitgeber über die Ehe informiert werden".
Eine formelle gesetzliche Meldepflicht für die Eheschließung im Betrieb gibt es zwar nicht. Sobald der Familienstand jedoch Auswirkungen auf die Lohnabrechnung hat, muss der Arbeitgeber die notwendigen Informationen erhalten, damit Steuern und Abgaben korrekt berechnet werden können.
Neuer Nachname muss im Job verwendet werden
Auch eine Namensänderung nach der Hochzeit hat Folgen für den Arbeitsalltag. Wer den Nachnamen des Partners annimmt, führt diesen rechtlich ab dem Zeitpunkt der Heirat.
Im beruflichen Kontext darf der alte Name dann nicht einfach weiter genutzt werden. Wer etwa dienstliche E-Mails weiterhin mit dem früheren Nachnamen unterschreibt, obwohl offiziell bereits ein neuer gilt, kann laut Oberthür ordnungswidrig handeln oder sogar strafrechtliche Probleme bekommen.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Für Beschäftigte bedeutet das praktisch: Eine Heirat bleibt privat, die relevanten Daten für Steuerklasse und Namen gehören jedoch in die Personalakte. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |