Urteil zur Grundsteuer in Baden-Württemberg: BFH weist Klagen ab
- Der Bundesfinanzhof in München wird jahrelang mit Klagen gegen die verschiedenen Grundsteuergesetze beschäftigt sein.
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München. Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg bleibt vorerst bestehen. Der Bundesfinanzhof hat Klagen gegen das Landesmodell abgewiesen und damit eine wichtige rechtliche Hürde für die Reform genommen.
Der II. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts entschied, dass die Regelung nicht gegen das Grundgesetz und auch nicht gegen die baden-württembergische Landesverfassung verstößt. Das sagte die Vorsitzende Richterin Franceska Wert bei der Urteilsbegründung in München.
Grundsatzurteil zur neuen Berechnung
Mit der Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof das sogenannte Bodenwertmodell, das Baden-Württemberg bei der Grundsteuer eingeführt hat. Dabei spielt vor allem der Wert des Grundstücks eine Rolle. Gebäude und deren Alter werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Das Modell unterscheidet sich damit deutlich von der bundesweiten Lösung, die mehrere Faktoren wie Gebäudetyp, Baujahr und Mietniveau einbezieht.
Bedeutung für Eigentümer
Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Südwesten bringt das Urteil vor allem rechtliche Klarheit. Die grundlegende Struktur der neuen Grundsteuer bleibt bestehen. Kommunen können weiterhin ihre Hebesätze festlegen, auf deren Basis die tatsächliche Steuerhöhe berechnet wird.
Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte System wegen veralteter Grundstückswerte für verfassungswidrig erklärt hatte.
Weitere Verfahren zur Grundsteuer sind weiterhin möglich. Das jetzige Urteil gilt jedoch als wichtige Leitentscheidung für das Modell in Baden-Württemberg. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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