Lohn behalten: Wenn Chefs früher heimschicken

Ach toll, schon fertig. Leider noch 4 Stunden bis Feierabend. Und jetzt? | Foto: dpa
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Arbeitszeit im Job. Wenn im Büro plötzlich nichts mehr zu tun ist, dürfen Beschäftigte in vielen Fällen trotzdem mit vollem Lohn rechnen. Schickt die Chefin oder der Chef Mitarbeitende früher nach Hause, muss die vereinbarte Arbeitszeit normalerweise bezahlt werden.

Sind alle Aufgaben erledigt und es gibt keine neuen Aufträge, bleibt das Risiko laut Arbeitsrecht grundsätzlich beim Arbeitgeber. "Nein, dann müssen Arbeitgeber die ausfallenden Stunden bezahlen", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die vereinbarte Arbeitszeit müsse komplett vergütet werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob tatsächlich Arbeit anfällt oder nicht.

Anders kann die Situation in flexiblen Arbeitszeitmodellen sein. Wer etwa in Gleitzeit arbeitet, muss auf die Regeln im Betrieb schauen. Je nach Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber Stunden auch vom Zeitkonto abziehen.

Andere Aufgaben oder Überstundenabbau sind möglich

Sind die eigenen Aufgaben erledigt, bedeutet das nicht automatisch Freizeit. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten auch andere Tätigkeiten zuweisen. Voraussetzung ist, dass diese Aufgaben gleichwertig zu den vereinbarten Arbeiten sind.

Eine weitere Möglichkeit ist der Abbau von Überstunden. Wenn betriebliche Regelungen das erlauben, kann Freizeitausgleich angeordnet werden. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Mitarbeitende früher gehen, die Zeit aber vom Überstundenkonto abgezogen wird.

Einfach eigenständig nach Hause gehen ist dagegen keine Option. Nach §611 BGB schulden Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitsleistung. Während der Arbeitszeit müssen sie arbeitsbereit sein. Die Organisation der Arbeit liegt jedoch bei den Führungskräften. In der Praxis gilt deshalb: Beschäftigungslücken melden, nach Aufgaben fragen und erreichbar bleiben.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein früher Feierabend ohne Arbeit führt also nicht automatisch zu weniger Lohn. dpa/red

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Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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