Ab 31. Juli 2026: Recht auf Reparatur - diese Änderungen werden kommen

Reparieren statt wegwerfen: Ab dem 31. Juli stärkt das neue Recht auf Reparatur die Rechte von Verbrauchern bei bestimmten Elektrogeräten. (Symbolbild erstellt mit generativer KI) | Foto: Heike Schwitalla
  • Reparieren statt wegwerfen: Ab dem 31. Juli stärkt das neue Recht auf Reparatur die Rechte von Verbrauchern bei bestimmten Elektrogeräten. (Symbolbild erstellt mit generativer KI)
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Recht auf Reparatur. Was tun, wenn die Waschmaschine streikt, der Kühlschrank nicht mehr kühlt oder das Smartphone einen Defekt hat? Bisher entschieden sich viele Verbraucher dann meist für einen Neukauf – oft, weil Reparaturen teuer waren, viel Wartezeit in Anspruch nahmen oder Ersatzteile und Handwerker fehlten. Das soll sich jetzt ändern: Ab 31. Juli 2026 gilt in Deutschland erstmals ein Recht auf Reparatur für bestimmte Produkte. Wer sein defektes Gerät reparieren lässt, profitiert künftig von besseren Rechten und einer längeren Gewährleistung.

Warum das neue Gesetz wichtig ist

Ein kleiner Defekt bedeutet oft das Aus für ein Gerät. Dabei könnten viele Elektrogeräte noch jahrelang genutzt werden. Häufig scheitert eine Reparatur jedoch an hohen Kosten, fehlenden Ersatzteilen oder mangelnden Informationen.
Genau hier setzt das neue Gesetz an. Es soll Reparaturen attraktiver machen und verhindern, dass funktionstüchtige Geräte vorschnell auf dem Müll landen.

Das ändert sich ab 31. Juli
Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie erhalten Verbraucher mehrere neue Rechte:

  • Zwölf Monate mehr Gewährleistung: Wer ein mangelhaftes Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung reparieren lässt, erhält anschließend einmalig zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung.
  • Hersteller müssen reparieren: Nach Ablauf der Gewährleistung sind Hersteller bestimmter Produktgruppen verpflichtet, Reparaturen anzubieten und Ersatzteile bereitzuhalten.
  • Auch Hersteller außerhalb der EU sind betroffen: Sitzt ein Hersteller außerhalb der Europäischen Union, muss der Importeur die neuen Pflichten erfüllen.
  • Reparaturen dürfen nicht künstlich erschwert werden: Hersteller dürfen Geräte künftig nicht so konstruieren, dass sie sich nur schwer öffnen oder reparieren lassen.

Welche Geräte profitieren?

Die neuen Regeln gelten nicht für alle Produkte. Erfasst werden zunächst nur Geräte, für die bereits sogenannte Ökodesign-Vorgaben bestehen. Dazu gehören beispielsweise Kühlschränke oder Smartphones.
Für andere Produkte – etwa viele Kopfhörer – gelten die neuen Reparaturpflichten zunächst nicht.

Das gilt schon heute

Unabhängig vom neuen Gesetz haben Verbraucher bereits jetzt Rechte: Tritt innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ein Mangel auf, kann gegenüber dem Verkäufer grundsätzlich eine Reparatur oder ein Austausch verlangt werden. Ist beides nicht möglich, kommt auch eine Erstattung des Kaufpreises infrage.

Entscheidend wird die Umsetzung
Ob das neue Recht tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt, hängt von der Praxis ab. Ersatzteile müssen verfügbar und Reparaturen bezahlbar sein. Außerdem müssen Verbraucher schnell erkennen können, welche Produkte unter die neuen Regeln fallen. Geplant ist außerdem eine Online-Plattform, über die sich Werkstätten und Reparaturcafés leichter finden lassen. Wie diese in Deutschland umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest.

Vorbilder aus Europa

Weitere Anreize könnten künftig folgen. Nach dem Vorbild Frankreichs wird ein Reparaturbonus geprüft, der Reparaturen finanziell günstiger machen soll. Auch Österreich unterstützt Verbraucher bereits mit einer Geräte-Retter-Prämie. Das neue Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass Elektrogeräte länger genutzt werden können. Wer künftig eine Reparatur statt eines Neukaufs wählt, profitiert nicht nur von mehr Verbraucherrechten, sondern schont oft auch den Geldbeutel und die Umwelt.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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