Neuer Bürgermeister für Rheinzabern trotz Corona?
Wahlen in Zeiten der Pandemie

Symbolfoto Wahl | Foto: Dan Race/stock.adobe.com
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Rheinzabern. Am Sonntag, 25. Oktober, soll in Rheinzabern ein neuer Ortsbürgermeister gewählt werden. Nachdem die Wahlen bereits im April aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden mussten, stellt sich nun für viele Bürger die Frage: Wählen in Zeiten von Corona - geht das? Und wenn, wie läuft das eigentlich im Wahllokal vor Ort ab?
Wochenblatt-Redakteurin Heike Schwitalla sprach darüber mit Karl Dieter Wünstel, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Jockgrim.

Karl Dieter Wünstel, Bürgermeister VG Jockgrim | Foto: ps/Archiv
  • Karl Dieter Wünstel, Bürgermeister VG Jockgrim
  • Foto: ps/Archiv
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???:Verzeichnen Sie bzw. erwarten Sie einen Anstieg bei der Briefwahl? Weisen Sie als Kommune gezielt auf diese Möglichkeit hin? 
Karl Dieter Wünstel: "Ein Anstieg bei der Briefwahl wird generell erwartet. Eine Schätzung, wie viele der circa 4.000 Wahlberechtigten hiervon Gebrauch machen werden und ob sich Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung insgesamt ergeben, ist heute (mehr als zwei Wochen vor dem Wahltermin) allerdings noch nicht realistisch möglich. Auf die Möglichkeit der Briefwahl wird im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Jockgrim gezielt hingewiesen."

???:Wird es zusätzliche Wahllokale geben?
Karl Dieter Wünstel: "Zusätzliche Wahllokale werden nicht eingerichtet, es bleibt bei den drei in Rheinzabern traditionell eingerichteten Wahllokalen in der Turn- und Festhalle (zwei Stimmbezirke) und in der Grundschule (ein Stimmbezirk)."

???: Was ändert sich konkret im Wahllokal? 
Karl Dieter Wünstel: "Für die Urnenwahl unter den Bedingungen der Pandemie wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung ein Hygienekonzept erstellt. Dieses lehnt sich im Wesentlichen an eine Empfehlung des Landeswahlleiters an und trägt dem notwendigen persönlichen Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der mit der Durchführung der Wahl betrauten Wahlvorstände Rechnung." 

  • In Ausübung ihres Amtes dürfen die Mitglieder des Wahlvorstands ihr Gesicht nicht verhüllen (Verhüllungsverbot gemäß Landeswahlgesetz), dennoch müssen sie zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Bürger Mund und Nase bedeckt halten. Deshalb werden für die Mitglieder der Wahlvorstände Gesichtsvisiere zur Verfügung gestellt, die am Tisch getragen werden sollen. Am Tisch des Wahlvorstandes werden zudem Trennscheiben mit Durchreichen in Richtung der Wähler aufgestellt. Erst wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes den Tischbereich hinter den Trennscheiben verlassen, besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Naseschutzes. Dem Wahlvorstand werden zudem Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt.
    Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden vorgehalten. Um die Belastung der Wahlräume sowie der Zugangsbereiche mit Aerosolen zu minimieren, werden alle Räumlichkeiten ausreichend belüftet.

Wer will, kann seinen eigenen Stift benutzen

???:Muss ich meinen eigenen Stift mitbringen?
Karl Dieter Wünstel: "Nein, ein eigener Stift kann benutzt werden, muss aber nicht. Darüber hinaus werden den Wählerinnen und
Wählern Stifte zur einmaligen Nutzung (ohne Rückgabe) ausgegeben."
???:Muss ich beim Wählen eine Maske tragen?  Falls ja, stehen vor Ort dann Masken bereit, für Wähler, die ihre vergessen haben oder werden diese einfach abgewiesen?
Karl Dieter Wünstel: "Entsprechend dem Hygienekonzept für die Durchführung der Wahl besteht im Wartebereich zum Wahlraum und im Wahlraum selbst generell die Maskenpflicht. Aufgrund der landesrechtlichen Vorschriften gilt dies aber nicht, wenn der Wähler an den Tisch des Wahlvorstands herantritt, damit dem Wahlvorstand eine ldentifikation möglich ist. Für den hoffentlich seltenen Fall, dass Wähler ihre Maske vergessen sollten, stehen ausnahmsweise Masken zur Verfügung."
???: Wird nach jedem Wähler desinfiziert?
Karl Dieter Wünstel: "Ja, nach jedem Wähler wird die Tischfläche in der Wahlkabine desinfiziert."
???: Wird Fieber gemessen?
Karl Dieter Wünstel: "Nein, eine Fiebermessung wird nicht vorgenommen."

???:Machen Sie vor der Wahl auf die besonderen Anforderungen aufmerksam, damit die Wähler wissen, was auf sie zukommt?
Karl Dieter Wünstel: "Ja, in der Amtsblatt-Ausgabe vor der Wahl werden Hinweise und Verhaltensempfehlungen in zusammengefasster Form abgedruckt. Am Wahltag selbst werden in den Eingangsbereichen zu den Wahllokalen entsprechende Plakate aufgehängt, die die Verbandsgemeindeverwaltung entsprechend gestaltet hat."

???:Benötigen Sie für die Durchführung der Wahl während der Pandemie mehr Personal?
Karl Dieter Wünstel: "Ja, die Durchführung der Wahl unter den Bedingungen der Pandemie und zur Umsetzung des Hygienekonzepts erfordert den Einsatz zusätzlichen Personals, unter anderem für die Desinfektion der Tische in den Wahlkabinen und für die Zutrittssteuerung zum Wahllokal, in dem sich maximal nur so viele Wähler gleichzeitig aufhalten dürfen, wie Wahlkabinen zur
Verfügung stehen."

???:Glauben Sie, dass Menschen aus Angst und Sorge vor Corona nicht zur Wahl gehen?
Karl Dieter Wünstel: "Nein. Die Beantragung der Briefwahl gibt jedem Wahlberechtigten die Möglichkeit, die Stimme im häuslichen Umfeld und damit unter Ausschluss eines Infektionsrisikos im Wahllokal abgeben zu können. Die Wählerinnen und Wähler, die sich um ein lnfektionsrisiko sorgen, werden nach unserer Einschätzung bewusst von der Briefwahl Gebrauch machen."
???: Gab es schon Nachfragen von Bürgern, die sich nach der Sicherheit erkundigen?
Karl Dieter Wünstel: "Nein, bislang nicht."

Wer sich am Wahlsonntag krank fühlt, kann auch dann noch einen Antrag auf Briefwahl stellen

???:Was mache ich, wenn ich keine Briefwahl beantragt habe, am Wahltag aber Erkältungssymptome habe und aus Gründen der Vorsicht nicht zur Wahl gegen kann/will. Gibt es da dennoch eine Chance an der Wahl teilzunehmen?
Karl Dieter Wünstel: "Ja, am Wahltag selbst könnte bei plötzlicher Erkrankung in der Zeit von 8 bis 15 Uhr noch ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Will bzw. kann ein erkrankter Wahlberechtigter nicht selbst zum Wahlamt in die Verbandsgemeindeverwaltung kommen, um die Briefwahlunterlagen abzuholen, kann einem Dritten eine Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, ausgestellt werden."

Symbolfoto | Foto: Andreas Lischka/Pixabay

???:Wird die Wahl auf jeden Fall durchgeführt? Wir befinden uns im Landkreis ja derzeit in der gelben Warnstufe - wenn die Schutzmaßnahmen noch verstärkt werden müssen, könnte die Wahl dann erneut ausfallen oder wird sie auch im Falle verschärfter Lockdown -Maßnahmen durchgeführt werden?
Karl Dieter Wünstel: "Eine etwaige Entscheidung, die sich auf die Durchführung der Wahl auswirken würde, wäre an dieser Stelle erneut, wie bereits bei der Corona-bedingten Verschiebung des ursprünglichen Wahltermins am 26. April durch die Kreisverwaltung Germersheim als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu treffen. Für eine Absage der Wahldurchführung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim oder die Ortsgemeinde Rheinzabern gibt es keine Rechtsgrundlage."

  • Auf Anfrage teilte die Kreisverwaltung am 8. Oktober mit: "Stand heute findet die Wahl wie geplant am 25. Oktober 2020 statt. Eine erneute Verschiebung wäre eventuell bei einem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen denkbar."

Alles zur Ortsbürgermeisterwahl in Rheinzabern gibt es hier nachzulesen

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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