Corona in Rheinland-Pfalz: Harter Lockdown über Ostern
Neue Corona-Regeln

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz | Foto: Staatskanzlei RLP/Elisa Biscotti
  • Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
  • Foto: Staatskanzlei RLP/Elisa Biscotti
  • hochgeladen von Kim Rileit

Update 24. März, 12.20 Uhr:
Momentan berät Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut mit den Ministerpräsidenten über die Beschlüsse vom Montag. Nach heftiger Kritik rudert die Kanzlerin laut verschiedener Medienberichte zurück. Die sogenannte Osterruhe solle wieder gestoppt werden.

Ursprungsmeldung vom 23. März:
Corona Rheinland-Pfalz. Gestern fanden erneut Gespräche zwischen Bund und Ländern statt, um die weiteren Maßnahmen in der Corona-Pandemie zu besprechen. Nach vielen Stunden Diskussion und stundenlanger Unterbrechung kamen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder zu einer Einigung. Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, präsentierte am Dienstagmorgen die neuen Corona-Maßnahmen für Rheinland-Pfalz. Neben der Verlängerung des bestehenden Lockdowns bis 18. April wurden auch härtere Maßnahmen beschlossen. Grund dafür ist das veränderte Infektionsgeschehen durch die Coronavirus-Mutationen. Ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, sei laut Dreyer bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich. 

Harter Lockdown über Ostern auch in Rheinland-Pfalz

Es wurde unter anderem beschlossen, an Ostern die sogenannte Osterruhe einzuführen. Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag soll das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden, um die Zahlen zu senken. Im Rahmen einer solchen Feiertagsregelung sollen Betriebe und auch der Handel schließen. Dadurch werden Kontakte und Mobilität reduziert. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.

Vor dem Lockdown gilt generell überall dort die Notbremse, wo die Inzidenz über 100 liegt. In dieser Zeit gilt dürfen ein Haushalt plus eine weitere Person zusammenkommen, der Einzelhandel darf nur nach Terminvereinbarung einen Kunden beziehungsweise einen Haushalt zulassen. Geöffnet bleiben Friseure als körpernahe Dienstleistungen aus hygienischen Gründen, ebenso wie die körpernahe Dienstleistung aus medizinischen Gründen wie die medizinische Fußpflege. 

Tests in Schulen

Nach den Osterferien werde konsequent ein Angebot an Schüler zunächst für mindestens eine Testung pro Woche geben, kündigte die Ministerpräsidentin an. So könnten möglichst viele Menschen entdeckt werden, die keine Symptome haben und trotzdem mit Corona infiziert sind. Das sei ein ganz wesentlicher Schritt bei der Vermeidung von Ansteckung. Bildungsministerin Stefanie Hubig werde am Mittwoch vorstellen, wie das Testen in den Schulen und Kitas ablaufen werde. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten weiterhin getestet. Durch diese Maßnahme werde ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht.

Mehr Schutz und Tests am Arbeitsplatz

Nach den privaten Treffen ist die Arbeitswelt einer der größten Pandemietreiber. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind Tests der Mitarbeiter in den Unternehmen notwendig. Die Tests sollen mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche zur Verfügung stehen. Nach Ostern sollen die Wirtschaftsverbände in ihrem Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Sollte das nicht ausreichen, prüft die Bundesregierung ob und wie sie regulatorisch eingreifen muss.
Die Arbeitgeber sollen außerdem Homeoffice ermöglichen und so die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit reduzieren.

"Reisen bitte vermeiden"

„Es stehen das zweite Osterfest und die zweiten Osterferien vor der Tür, die wir unter Coronabedingungen begehen müssen. Wir bitten dennoch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eindringlich, Kontakte stark einzuschränken und insbesondere auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung hätten gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden müsse. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen sei, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

„Auch wenn Mallorca heute kein Risikogebiet ist, so besteht dennoch ein sehr großes Risiko, sich dort zu infizieren. Denn wenn dort jetzt Menschen aus vielen Ländern zusammenkommen, ist die Gefahr groß, dass vor allem Virusmutationen sich leicht verbreiten. Bei der Rückreise nach Deutschland würden diese dann in Familie, Schule, Kita oder Arbeitsplatz eingeschleppt“, sagte die Ministerpräsidentin. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung und grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach Rückkehr. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten ist eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.

Wirtschaftshilfen

Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wolle die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

Befristete Modellprojekte

„Ich halte es aber auch für unerlässlich, dass wir Anreize schaffen. Viele von uns sind pandemiemüde, viele Unternehmen stehen vor dem Aus. Daher ist es wichtig, unmittelbar nach der Osterruhe in wenigen Modellregionen zu erproben, wie wir mit Testen, Impfen, Kontaktnachverfolgen und der Analyse von Infektionswegen Neuinfektionen vermeiden können, ohne alles zu schließen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ich freue mich, dass der Vorschlag aufgegriffen wurde, dass die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in wenigen ausgewählten Regionen mit einer niedrigen Inzidenz testen, wie unter strengen Auflagen und mit einer Test- und Kontaktnachverfolgungsstrategie einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten“, so die Ministerpräsidentin. Zentrale Bedingungen dabei seien lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis. Eine Modellregion müsse räumlich abgrenzbar sein und auf der kommunalen Ebene sicherstellen, dass die Auflagen auch eingehalten werden. Zudem müsse sie eng mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammenarbeiten. Und auch hier gelte die Notbremse, daher müssten klare Abbruchkriterien definiert werden, falls die Infektionen die Inzidenz von 100 übersteigen. „Ich werde darüber am Mittwoch mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunen über Anforderungen an Modellregionen sprechen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Rheinland-Pfalz startet mit App

„Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich das digitale Kontaktnachverfolgungssystem 'Luca' einsetzen.", teilte die Ministerpräsidentin mit. Die App ermöglicht Kontaktdatenerfassung, Datenübermittlung an Gesundheitsämter (inkl. SORMAS-Schnittstelle) und im Falle eines negativen Testergebnisses auch die Benachrichtigung von Kontaktpersonen. laub

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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