Solaranlagen: Standort muss Artenschutz entsprechen

Der Standort sollte dem Lebensraum angepasst werden | Foto: jeson/stock.adobe.com
  • Der Standort sollte dem Lebensraum angepasst werden
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NABU. „Aus Naturschutzsicht begrüßen wir erst einmal jede Photovoltaikanlage (PV), die keine bisher unbebauten Flächen belegt. PV-Freiflächenanlagen entlang vorhandener Infrastruktur auszurichten, ist ein wichtiges Element der naturverträglichen Energiewende.

Die konkreten Standorte müssen gründlich und jeweils im Einzelfall mit Blick auf Lebensräume und Arten untersucht werden, damit Gestaltung und Pflege des Solarparks an deren Bedürfnissen ausgerichtet, sie im besten Fall sogar gefördert werden. Bestimmte Flächen, etwa ökologisch wertvolles Grünland wie Flora-Fauna-Habitat-Mähwiesen oder Streuobstwiesen, gilt es grundsätzlich frei zu halten.

Diese Einzelfallprüfung ist umso wichtiger angesichts der neuen Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz, die PV-Freiflächenanlagen beidseitig von Autobahnen auf einem jeweils 500 Meter breiten Streifen fördert“, sagt Andrea Molkenthin-Keßler, Referentin für Klimaschutz, Energie und Verbandsbeteiligung beim NABU-Baden-Württemberg.red

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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