Weitere Lockerungsschritte für Kaiserslautern
Stadt fünf Werktage in Folge unter 50er-Inzidenz

Für Kaiserslautern gelten ab Freitag, 11. Juni, weitere Lockerungsschritte | Foto: Ralf Vester
  • Für Kaiserslautern gelten ab Freitag, 11. Juni, weitere Lockerungsschritte
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Kaiserslautern. Das Landesuntersuchungsamt hat heute für die Stadt Kaiserslautern eine 7-Tage-Inzidenz von 19,7 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner veröffentlicht. Damit liegt die Stadt den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 50, sodass zwei Tage später, also am Freitag, 11. Juni 2021, weitere Lockerungen in Kraft treten können. Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind hierfür nicht mehr die vom RKI veröffentlichten Zahlen, sondern die des Landesuntersuchungsamtes unter Berücksichtigung der ausländischen Stationierungsstreitkräfte maßgeblich.

Die weiteren Lockerungen betreffen folgende Bereiche:

Sport
Im Amateur- und Freizeitsport ist die Sportausübung zusätzlich im Freien in Gruppen bis maximal 20 Personen nebst einer Trainerin oder einem Trainer, auch in Kontaktsportarten, zulässig. Im Innenbereich können kontaktlose Sportarten unter Anleitung einer Trainerin oder eines Trainers in Gruppen mit bis zu maximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen durchgeführt werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahre können in Gruppen von bis zu 25 Personen im Innenbereich auch in Kontaktsportarten trainieren, wenn das Training von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet wird. Beim Training und bei Wettkämpfen des Profi-und Spitzensports sind im Freien statt den bisherigen 100 bis zu 250 Zuschauer zulässig.

Musik- und Kunstunterricht
Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen nebst einer Lehrperson im Freien zulässig.
Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre ist der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 25 Personen auch im Innenbereich zulässig.

Kultureinrichtungen
Der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen ist im Freien mit bis zu 250, statt den bisherigen 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich.

Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist zusätzlich in kleinen Gruppen bis zu 20 Personen sowie einer leitenden Person im Freien zulässig. Im Innenbereich sind Gruppen bis maximal zehn Personen nebst einer leitenden Person sowie Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre möglich.

Mit Ausnahme der maximal zulässigen Zuschauerzahl bei Sport- und Kulturveranstaltungen werden bei den zuvor genannten Personenbegrenzungen geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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