Strafzettel - aber nach einer Übergangszeit wird auch abgeschleppt
Falschparker auf Carsharing-Plätzen

Das Verkehrsschild Carsharing | Foto: Stadt Karlsruhe
  • Das Verkehrsschild Carsharing
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  • hochgeladen von Jo Wagner

Kontrollen: Das Verkehrszeichen "Carsharing" - zeigt ein in der Mitte geteiltes Auto mit vier Menschen - und ist nicht erst seit gestern in der Stadt aufgestellt. Problem aber: Viele betonen, das Schild sei unbekannt, sie wüssten das nich. Dadurch werden die Carsharing-Parkplätze allerdings nicht nur in Karlsruhe blockiert. Noch gibt's keinen Strafzettel - aber das ändert sich nun.

Das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) der Stadt Karlsruhe plant nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges eine Übergangszeit. Während dieser würden Falschparker neben dem Verwarnungsgeld mit Hinweiszetteln über eine drohende Abschleppmaßnahme informiert, kündigt der zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein an.

Demnächst wird abgeschleppt
Das Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen "Parken" verwendet, um Carsharing-Stellplätze zu kennzeichnen. In Karlsruhe kommt es an 50 Standorten zum Einsatz und weist damit mehr als 100 Stellplätze aus, die ausschließlich Carsharing-Fahrzeugen vorbehalten sind.

Falschparker müssen mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen
Derzeit wird für das unberechtigte Parken auf einem Carsharing-Parkplatz ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. "Mehr lässt der aktuelle Bußgeldkatalog nicht zu", erläutert Käuflein. "Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges müssen Falschparker zukünftig mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen." Konkret sehe der Gesetzgeber dann ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor.

Nach Ablauf der Übergangszeit können falsch geparkte Fahrzeuge ab Oktober 2021 auch abgeschleppt werden - unabhängig vom jeweiligen Verwarnungsgeldbetrag!

Autor:

Jo Wagner

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