Bundesweiter Ärzte-Check
In Stuttgart haben Patient:innen geringe Chance auf ein Cannabis-Rezept

Foto: Von CRYSTALWEED cannabis via unsplash.com
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Bereits seit 2017 ist die Nutzung von Cannabis bei Erkrankungen wie Epilepsie, Schlafstörungen und Depressionen sowie in der Schmerztherapie erlaubt. Somit darf jeder Haus- und Facharzt in Deutschland Cannabis zu therapeutischen Zwecken verschreiben.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ärzte tatsächlich eine Cannabis-Therapie in Erwägung ziehen, hat das Medizinalcannabis-Unternehmen Cantourage (www.cantourage.com) in einer Analyse herausgefunden. Insgesamt wurden 400 Allgemeinärzte aus den 20 größten deutschen Städten um eine Beratung für eine Cannabis-Therapie gebeten. In der Anfrage wurde ein fiktiver Fall vorgestellt, in dem eine Patientin an Schlafstörungen leidet. Pro Stadt hat das Unternehmen jeweils 20 Allgemein-Mediziner:innen kontaktiert.

In Stuttgart sind Ärzte medizinischem Cannabis gegenüber verschlossen

Dass Stuttgart dem Thema Cannabis kritisch gegenübersteht und eine strenge Drogenpolitik vorweist, ist kein Geheimnis. Doch auch wenn es um medizinisches Cannabis geht, trifft man in der Stadt auf Ablehnung. Die fiktive Patientin bekam keine einzige positive Rückmeldung auf ihre Anfrage, zudem lehnten sechs Ärzt:innen die Therapie ab. Damit ist Stuttgart jedoch nicht alleine: Auch in Dresden, Duisburg, Hamburg, Hannover und Wuppertal gab es keine positiven Antworten. In Hannover und Bochum sagten sogar 14 bzw. elf Mediziner:innen ab.

Fast 40 Prozent der Ärzte lehnten eine Therapie mit Cannabis ab
Von den insgesamt 400 angefragten Arztpraxen gaben mit 185 Antworten nicht einmal die Hälfte überhaupt eine Rückmeldung – 158 von ihnen gaben sofort per Mail an, dass sie eine Behandlung mit Cannabis nicht anbieten. Nur 27 angefragte Arztpraxen stehen dem Thema offen gegenüber. Sie haben der fiktiven Patientin immerhin eine Beratung oder einen Termin angeboten bzw. nicht sofort abgesagt.

Falsche Aussagen von den Praxen
Ein Arzt aus Köln antwortete, dass eine Behandlung von Schlafstörungen mit medizinischem Cannabis nicht möglich und der Einsatz auf chronische Erkrankungen und Schmerzen beschränkt sei. Bei einer Praxis in Berlin hieß es, dass Cannabis als Schlafmittel nicht zugelassen sei. Eine weitere Praxis in der Hauptstadt informierte die Patientin, dass sie medizinisches Cannabis nur an Palliativpatient:innen verschreiben können. Eine Praxis aus Leipzig erklärte ebenfalls, dass für die Indikation unserer Patientin eine Cannabis-Therapie nicht zugelassen sei, weil das sehr streng reglementiert und geprüft werde.

Vermehrt gaben Ärzte und Ärztinnen an, dass ihnen für eine Beratung spezifische Fortbildungen und Qualifikationen fehlen würden. Die meisten Praxen antworteten jedoch nur, dass sie weder Beratungen anbieten noch Cannabis verschreiben. Ein Arzt aus Frankfurt leitete die Patientin an cannabistherapie-spezialisierte Praxen weiter. Häufig wurde auf Krankenkassen, Psychiater:innen, Neurolog:innen oder Schmerztherapeut:innen verwiesen.

„Wird medizinisches Cannabis im Zuge der Legalisierung aus dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) genommen, wie es der aktuelle Gesetzesentwurf vorsieht, reduzieren sich hoffentlich auch die Berührungsängste vieler Mediziner:innen mit medizinischem Cannabis, sodass Patient:innen einen einfacheren Zugang zu einer Cannabis-Therapie erhalten,” erläutert Philip Schetter, CEO bei Cantourage.

Autor:

Andy Reinzeller aus Mannheim

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