Hexenprozesse in Rhodt
Im Namen des Teufels

Hexenverbrennungen waren auch in der Südpfalz ein großes Spektakel für die Menschen  | Foto: stylefoto24/stock.adobe.com
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Teuflisch. Nach dem Tod ihres ersten Mannes sei der Teufel zu ihr gekommen und hätte ihr ein gutes Leben versprochen. Zweimal habe sie abgelehnt, doch beim dritten Mal habe sie nachgegeben, hatte die Witwe Kol Appel bei der Befragung angegeben. Beim Hexentanz „uff einem Platz“ bei Sankt Martin wurde im Namen des Teufels gefeiert, getanzt, gegessen und getrunken. 21 andere Frauen, später gar 42 beschuldigte sie, ebenfalls Hexen zu sein. Der Amtmann von Rhodt Wilhelm Ribell hatte 1592 Anklage wegen Hexerei gegen zwei Frauen im Ort erhoben: neben Kol Appel beschuldigte er Barbara Zimmermann der Hexerei, heißt es in dem Buch über die Hexenverfolgung in der Südpfalz „Wegen vielgeübter Zauberei und Hexenwerk“ von dem Nussdorfer Historiker Rolf Übel.
Anlass war ein Hexenprozess in Edesheim, bei dem die Frauen aus Rhodt als Hexen benannt wurden. Allerdings war der Rhodter Amtmann Ribell gar nicht befugt, Anklage zu erheben. So musste er beim Oberrat in Stuttgart um Erlaubnis fragen, denn Rhodt war damals eine Enklave des Herzogtums Württemberg. Dem Württembergischen Oberrat reichten die Vorwürfe nicht aus: nach Württembergischen Landrecht brauchte es einen nachgewiesenen Schadzauber, um Anklage zu erheben, nur Denunziationen waren kein hinreichender Grund.

Kein Hexen-Geständnis trotz Folter

Die Witwe Appel sei schon immer verdächtig gewesen, habe eine Kuh verhext sowie ihren zweiten und dritten Ehemann vergiftet, legte Amtmann Ribell in weiteren Schreiben nach Stuttgart nach. Und ohne weiter abzuwarten, ließ er die Frau verhaften und ihr Vermögen konfiszieren und die Witwe gestand. Nun ging der Amtmann auch gegen jene Barbara Zimmermann und zwei weitere Frauen vor. Und da diese nicht geständig waren, ordnete Ribell die Tortur an, die der berüchtigte Landauer Scharfrichter Nikolaus Pfraum durchführte. Der Scharfrichter habe sie „übel zerrissen“ heißt es im Bericht des Dorflehrers, der auch als Gerichtsschreiber diente. Doch sie gestand nicht. Als sie bei der dritten Folter schließlich gestand, schien sich der Prozess auszuweiten.

Die Scheiterhaufen waren für die Hexen gerichtet

Doch der Oberrat ermahnte den Amtmann wegen seines eigenmächtigen Handelns und schickte den Juristen Vogt von Maulbronn, um das Verfahren zu überprüfen. Barbara Zimmermann wurde frei gelassen, die beiden Mitangeklagten sollten durch den Juristen weiter überprüft werden und dem Amtmann wurde untersagt, den Prozess fortzuführen. Doch Ribell wollte sich den Prozess nicht aus den Händen reißen lassen und vollendete Tatsachen schaffen. Er berief einen sogenannte Endlichen Rechtstag für den 17. Oktober 1592 ein, bei dem die drei angeklagten Frauen noch einmal öffentlich gestehen und dann verbrannt werden sollten. Die Scheiterhaufen waren bereits gerichtet, als der Vogt von Maulbronn eintraf und den Spuk beendete. Der Amtmann wurde später wegen Untreue aus seinem Amt gejagt und bestraft. Nur eine der drei Angeklagten Anna Köbler wurde neben Kol Appel schließlich als Hexen verbrannt.
Der Rhodter Hexenprozess ist in mehrfacher Hinsicht beispielhaft für die Hexenverfolgung in der Südpfalz. Denn die Anklagen kommen hier eher aus dem Volk als von der Obrigkeit und breiten sich wie ein Lauffeuer aus, erklärt der Historiker Übel: eine Anklage führt zu etlichen weiteren Beschuldigungen. In Rhodt herrschte eine größere Furcht vor der Hexenverfolgung als vor den Hexen, hatte der Maulbronner Jurist festgestellt. Dass die Anklage in Rhodt vom Amtmann vorangetrieben wurde, ist eher untypisch. Aber dass er von seinen Vorgesetzten ausgebremst wird, ist eher die Regel als die Ausnahme. Auch das Ringen um die Zuständigkeit ist ein häufig dokumentiertes Phänomen, sagt Übel. In der Pfalz war die Zahl der verurteilten Hexen relativ gering, doch jede einzelne Verurteilung ist eine zu viel und schon der Verdacht zerstörte so manches Leben. Ein Hexendenkmal an der Lindenbergstraße in Nußdorf erinnert seit 2014 an das große Unrecht der Hexenverfolgung.

Schuldig bis in den Tod

Hexenglauben

Der Hexenglauben ist heidnischen Ursprungs, erklärt Historiker Walter Rummler, der das Landesarchiv in Speyer leitet. Die Kirche hat den Glauben an Hexen zunächst als Aberglauben verurteilt. Dennoch war er bis in die beginnende Neuzeit im deutschsprachigen Raum offenbar weit verbreitet. Als ein Hintergrund für die Hexenverfolgung gilt die kleine Eiszeit, die im 15. Jahrhundert den Alpenraum unbewohnbar machte, für Missernten und Hungersnöte sorgte. So sind die ersten Hexenverfolgungen im Schweizer Alpenraum dokumentiert, so Rummler. 1486 erscheint in Speyer erstmals der Hexenhammer, der „Malleus maleficarum“, das Handbuch zur Hexenverfolgung des Dominikanermönchs Heinrich Kramer. Dank der Drucktechnik verbreiten sich die Anleitung zur Hexenverfolgung und die Hexenprozesse in ganz Deutschland. In Wellen ziehen die Hexenprozesse im 16. Und 17. Jahrhundert durch ganz Deutschland. Erst am 4. April 1775 wurde in Kempten Anna Maria Schwegelin als letzte vermeintliche Hexe in Deutschland verurteilt. Man schätzt die Gesamtzahl der Opfer auf etwa 25.000, von denen rund drei Viertel Frauen waren. Noch heute werden in Afrika, Südostasien und Südamerika Menschen als Hexen oder Hexer verfolgt. [rko]

Autor:

Dehäm Magazin aus Ludwigshafen

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