Infektionsschutzgesetz
Normalität und Freiheit auch über den Winter schützen

FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung (Wahlkreis Bretten), 2022. | Foto: Wolfgang Vogt

Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg beinhaltet der Entwurf zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes wichtige Änderungen und wahrt dabei das dringend notwendige Augenmaß

Weingarten/Baden, Stutensee/Landkreis Karlsruhe. Für den FDP-Landtagsabgeordneten Christian Jung (Wahlkreis Bretten) ist es wichtig, dass nun nach den Plänen der Bundesregierung (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) feststeht: Es wird im kommenden Herbst und Winter keine Lockdowns, keine Ausgangssperren, keine Schulschließungen und keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr geben. „Das ist ein riesiger Fortschritt im Gegensatz zur Politik der Großen Koalition unter der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel“, sagte Jung am Donnerstag nach der Vorstellung der Pläne.

Die Freien Demokraten verfolgten im Bund und in Baden-Württemberg den Ansatz eines umfassenden Gesundheitsschutzes, der Bürgerrechte wahre und dabei neben dem Schutz vulnerabler Gruppen auch die negativen Auswirkungen und psychischen Folgen von Isolationsmaßnahmen – nicht nur, aber insbesondere – für Kinder, Jugendliche und Senioren berücksichtige.

„Die Bundesländer können Masken- und Testpflichten nur noch dann beschließen, wenn diese zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erforderlich sind. In Kindergärten und Grundschulen kann mit diesem Entwurf eine Maskenpflicht nicht mehr angeordnet werden. Ab der fünften Klasse kann das Tragen von Masken nur dann durchgesetzt werden, wenn der Präsenzunterricht ansonsten nachweislich gefährdet wäre. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht sieht der Entwurf für frisch genesene, geimpfte und getestete Personen bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in der Gastronomie und bei der Sportausübung vor“, sagte Christian Jung weiter.

Darüberhinausgehende Maßnahmen wie etwa eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn der 1,5m-Abstand nicht eingehalten werden könne, Hygienekonzepte oder die Festlegung von Personenobergrenzen bei Veranstaltungen, könnten die Länder nur noch bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem und mit vorangegangenem Landtagsbeschluss verhängen. „Vorschnelle Alleingänge und grundlose Einschränkungen der Grundrechte durch die baden-württembergische Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann und seinem Sozialminister Manfred Lucha (beide Bündnis 90/Die Grünen) wird es also künftig nicht mehr geben“, stellte Jung fest.

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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