Tiefengeothermie
Deutsche Erdwärme gegen Bürgerinnen und Bürger

Foto: IG Tiefengeothermie im Landkreis Karlsruhe
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Deutsche Erdwärme GmbH missachtet eigene Grundsätze zulasten unserer Demokratie!

Die Deutsche Erdwärme (DEW), finanziert vom dänischen Fonds Copenhagen Infrastructure Partners, schreibt auf ihrer Webseite:

„Die regionale Verankerung ... sind für uns Motivation, uns ... auch als guter Nachbar aktiv in das Gemeindeleben einzubringen“
„Selbstverständlich halten wir bei der Deutschen ErdWärme bei all unseren Aktivitäten immer die rechtlichen Vorgaben und gesetzlichen Normen ein.“
„Mit Blick auf die Menschen ... stehen für uns als Unternehmen drei Verantwortungsbereiche besonders im Fokus ... sowie das gesellschaftliche Engagement in der Region.“

Schöne PR-Sprüche! Die bittere Realität sieht anders aus: die DEW handelt konsequent gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger!

In Waghäusel hatte der Gemeinderat zugestimmt, in Verhandlungen zur Überlassung von städtischen Grundstücken zum Bau eines Tiefengeothermiekraftwerkes einzutreten. Dagegen wurde ein Bürgerentscheid durchgeführt. Bei der von der Stadt formulierten Abstimmung ging es zwar nur um die Überlassung von städtischen Grundstücken, aber Befürworter wie Gegner hatten die Abstimmung wie eine grundsätzliche Entscheidung über Tiefengeothermie behandelt. Das Ergebnis war eindeutig: 73% der Bürgerinnen und Bürger hatten sich gegen die Tiefengeothermiepläne der DEW in Waghäusel ausgesprochen.

Entgegen diesem eindeutigen Bürgervotum will die DEW jetzt dennoch ihre Pläne in Waghäusel auf privaten Grundstücken verwirklichen.

In Dettenheim hatte der Gemeinderat der Überlassung von städtischen Grundstücken bereits zugestimmt. Am Tag danach wurde ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss angekündigt. Die Gemeinde veröffentlichte diesen Beschluss im Wortlaut offiziell erst mit einer Verzögerung von 5 Wochen. Auch der DEW musste das angekündigte Bürgerbegehren bekannt gewesen sein. Trotzdem hat die DEW bereits 3 Wochen nach Beschlussfassung einen notariell beurkundeten Vertrag mit der Gemeinde zur Überlassung von Grundstücken unterschrieben.

Die DEW hat sich damit über das angekündigte Bürgerbegehren - ein demokratisches Grundrecht – und über ihren eigenen Grundsatz, "sich als guter Nachbar in das Gemeindeleben einzubringen" einfach hinweggesetzt.

Unfair hat sich in Dettenheim auch der Bürgermeister verhalten: obwohl ihm eine Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vorgab, bei angekündigtem Bürgerbegehren keine Fakten, z. B. durch einen Vertragsabschluss zu schaffen, hat auch er diesen Vertrag unterschrieben.

Damit hat auch der Bürgermeister von Dettenheim die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger  beschnitten.

Wir meinen: Durch solche Vorgänge, durch solche Verhaltensweisen wird unsere Demokratie ausgehöhlt und untergraben.
Das Ergebnis ist zumindest Politikverdrossenheit.

Autor:

Thomas Hans aus Karlsruhe

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