Rechtsverordnung

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Lokales
Seit 4. Mai dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen.  | Foto: Gaier

Coronavirus - IHK Rhein-Neckar begrüßt Maßnahmen
Weitere Beschränkungen gelockert

Mannheim. Mit Beschluss vom 2. Mai hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 4. Mai, und sind hier zu finden. Mit der siebten Änderungsverordnung werden weitere Beschränkungen gelockert. So dürfen beispielsweise alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen. Auch Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind...

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