Coronavirus - IHK Rhein-Neckar begrüßt Maßnahmen
Weitere Beschränkungen gelockert

Seit 4. Mai dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen.  | Foto: Gaier
  • Seit 4. Mai dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen.
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Mannheim. Mit Beschluss vom 2. Mai hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 4. Mai, und sind hier zu finden.
Mit der siebten Änderungsverordnung werden weitere Beschränkungen gelockert. So dürfen beispielsweise alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen. Auch Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind unter Auflagen wieder möglich. Die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden gelockert. Ab 6. Mai können Kinder wieder Spielplätze besuchen.

„Wir sind sehr erleichtert, dass die baden-württembergische Landesregierung für den kommenden Montag die vollständige Öffnung des Einzelhandels angekündigt hat. Damit wird auch allen größeren Einzelhandelsgeschäften der Verkauf auf mehr als 800 Quadratmeter Fläche erlaubt. Die Entscheidung des Landes ist eine sachgerechte Reaktion auf den VGH Baden-Württemberg, der in einem Urteil die Beschränkung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche als unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz bewertet“, kommentierte Manfred Schnabel, Präsident der IHK Rhein-Neckar, zur Ankündigung des Landes, ab dem 4. Mai im Einzelhandel wieder einen Verkauf auch auf mehr als 800 Quadratmeter Fläche zuzulassen.

„Die Auflage des Landes an die größeren Geschäfte, solche Öffnungen mit der Vorlage eines betrieblichen Infektionsschutzplanes zu verknüpfen, halten wir mit Blick auf den weiterhin erforderlichen Corona-Gesundheitsschutz für richtig. Eine solche Vorgehensweise entspricht unserer bereits seit Anfang April vorgeschlagenen Konzeption“, so Schnabel weiter.

Die IHK Rhein-Neckar schlägt die Umsetzung ihrer Konzeption auch für die Öffnung der anderen Branchen vor, die bereits seit Mitte März von staatlichen Schliessungsverordnung betroffen sind. Insbesondere in der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie ringen viele Betriebe um ihre Existenz und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze. Beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten wurde gestern die Klärung für diese Branchen auf den übernächsten Termin, also nicht vor Mitte Mai, verschoben. IHK-Präsident Schnabel zeigt sich davon enttäuscht. „Eine schematische Vorgehensweise nach Branchen halten wir für nicht sachgerecht. Auch für diese Unternehmen sollte gelten: Wer einen überzeugenden betrieblichen Infektionsschutzplan vorlegen könne, sollte von den Behörden die Erlaubnis zur Öffnung erhalten“, erläutert Schnabel. ps/gai

Autor:

Christian Gaier aus Mannheim

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