Keine Anklage nach Ahrtalflut: OLG Koblenz weist Antrag ab
Koblenz. Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal mit mehr als 130 Todesopfern wird es strafrechtlich keine Anklage gegen Verantwortliche des Landkreises geben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Antrag auf Klageerzwingung endgültig abgelehnt. In der Nacht von Mittwoch, 14. Juli, auf Donnerstag, 15. Juli, starben bei der verheerenden Flut in Rheinland Pfalz 136 Menschen. 135 Opfer kamen im Ahrtal ums Leben. Eine weitere Person starb im Raum Trier. Ein Mensch aus der Region gilt bis heute als...