Die fünfte Jahreszeit - Fasching und das Jugendschutzgesetz

Auch im Fasching gilt das Jugendschutzgesetz / Symbolbild | Foto: karepa/stock.adobe.com
  • Auch im Fasching gilt das Jugendschutzgesetz / Symbolbild
  • Foto: karepa/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Jessica Bader

Fasching. Die fünfte Jahreszeit steuert gerade ihrem Höhepunkt entgegen. Ob beim Straßenfasching oder bei Veranstaltungen in der Halle, viele Menschen schlüpfen derzeit in eine andere Rolle, indem sie sich verkleiden und ausgelassen feiern. Nicht selten verhalten sie sich dann auch vollkommen anders als sonst. Dabei wird oftmals auch über die Stränge geschlagen. Regeln, die normalerweise eingehalten werden, geraten in Vergessenheit oder werden in dieser Zeit einfach außer Acht gelassen. Für viele gehören Alkohol und Zigaretten zum Feiern einfach dazu. Oftmals gibt es beim Konsum dann auch keine festgelegte Grenze.
Aber Achtung:Für Kinder und Jugendliche gelten auch und gerade während der fünften Jahreszeit die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Veranstalter von Festen und Umzügen, Zünfte, Vereine und besonders auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes bei den verschiedenen Faschingsveranstaltungen eingehalten werden.
Informationen für Festveranstalter gibt es unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps. Zudem wird eine Checkliste zum Thema Jugendschutz auf der genannten Internetseite zur Verfügung gestellt.

Hier einige praktische Tipps für den Veranstalter:

Farbige Stempel oder Bänder am Handgelenk für die unterschiedlichen Altersgruppen erleichtern die Kontrolle beim Einlass sowie bei der Getränkeausgabe.
Keine Jugendlichen beim Getränkeverkauf oder an der Theke einsetzen.
Beim Einlass auf mitgebrachte Alkoholika achten.
Bei Umzügen keinen Alkohol verteilen.

Weitere Tipps rund um das Thema Jugendschutz sowie Hinweise zu verschiedenen Programmen und Bezugsquellen von Medien findet man auf folgenden Internetseiten: www.lebenpur.landkreis-karlsruhe.de/Home und www.karlsruhe.de/bildung-soziales/schutz-praevention/jugendschutz

Hinweis für Karlsruhe:

Jugendschutzteams der Stadt Karlsruhe sowie des Landratsamt Karlsruhe werden bei verschiedenen Veranstaltungen in der Region zum Einsatz kommen. Diese greifen ein, wenn erkennbar alkoholisierte Jugendliche an den Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem werden Jugendliche gezielt und präventiv auf den Konsum von Alkohol angesprochen. Die Jugendschutzteams bestehen aus Vertretern der Jugend- und Sozialbehörden, Rettungskräften sowie der Polizei.

Die Polizei wünscht eine schöne fünfte Jahreszeit!Und immer daran denken: Maßvoller und vernünftiger Umgang mit Alkohol zahlt sich aus.red

Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

SportAnzeige
Läufer:innen kurz vor dem Startschuss | Foto: Markus Lutz, n plus sport GmbH

Pressekonferenz Firmenlauf
Sportlicher Teamgeist beim 9. BAUHAUS Firmenlauf in Mannheim

+++ Vorbereitungen für den 20. Juni laufen auf Hochtouren +++ Am Donnerstag, den 20. Juni, um 18 Uhr ist es wieder soweit: Die Sportschuhe werden geschnürt, und gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen geht es beim 9. BAUHAUS Firmenlauf Mannheim an den Start. Mitarbeitende, Auszubildende und Führungskräfte bewältigen gemeinsam die 5 km lange Laufstrecke und zeigen dabei echten Teamspirit. Auf der offiziellen Pressekonferenz am Donnerstag, dem 29. Februar, informierten die Veranstalter der n plus...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.