Radfahren in der Landauer Fußgängerzone:
Bitte nur schieben!

Bitte schieben: Das gilt seit wenigen Monaten in der Landauer Fußgängerzone. 
 | Foto: Stadt Landau
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Landau. Bitte schieben: Das gilt seit wenigen Monaten immer montags bis samstags von 11 bis 18.30 Uhr für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Landauer Fußgängerzone. Um die Einhaltung der neuen Regel zu überwachen, hat das städtische Ordnungsamt in den zurückliegenden Wochen verstärkt Kontrollen durchgeführt. Die erfreuliche Bilanz: Lediglich in weniger als einem Dutzend Fällen musste dabei tatsächlich auch eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Ordnungsdezernent Lukas Hartmann macht trotzdem deutlich: „Auch Radfahrerinnen und Radfahrer begehen Regelverstöße, die wir dann ahnden müssen. Die vergleichsweise geringe Zahl an Verstößen gegen das Radfahrverbot in der Fußgängerzone bei unseren jetzigen Kontrollen geht wohl auf die “abschreckende Wirkung„ durch die Uniformierten, hoffentlich aber auf unsere vorangegangene Info-Kampagne zurück. Bis Anfang Juli führten wir Kontrollen durch, ohne Verwarnungen auszustellen. Die Radfahrerinnen und Radfahrer wurden lediglich angehalten und auf die neue Regel hingewiesen. Das waren ein paar Dutzend Fälle, wobei die meisten tatsächlich nicht wussten, dass das Fahrradfahren in der Fußgängerzone verboten ist. Wie nachhaltig diese Aufklärungsarbeit war, wird sich künftig zeigen.“
Um auf das Verbot aufmerksam zu machen, hatte die Verwaltung auch „Bitte schieben“-Plakate in der Fußgängerzone aufgehängt. Auch nachdem diese nun nach und nach wieder abgehängt werden, hat die neue Regel weiter Bestand – es gelten die Verkehrsschilder an den Eingängen der Fußgängerzone.
Das Radfahrverbot wurde im Zuge der Neuordnung der Innenstadtmobilität in der Stadt Landau eingeführt und soll die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern. Denn: Die Fußgängerzone „gehört ihnen“, genau wie die breiten, äußeren Ringstraßen den Autofahrerinnen und Autofahrern sowie der innere Ring den Radfahrerinnen und Radfahrern.
Ziel der Verwaltung ist es, die Fußgängerzone als besonderen Schutzraum für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhalten und zu stärken – das gilt auch für die Einfahrt von Autos, die außerhalb der Lieferzeiten ebenfalls untersagt ist. „Gleichwohl gibt es viele berechtigte Anliegen, eben doch zu anderen Zeiten einfahren zu können, sei es von Sozialdiensten, Taxis oder Handwerkerinnen und Handwerkern“, fasst Lukas Hartmann zusammen. „Hier erarbeiten wir aktuell einen Kompromiss- und Lösungsvorschlag, der nach der Sommerpause in den städtischen Gremien beraten werden soll.“
PS: Vom Radfahrverbot in der Fußgängerzone ausgenommen sind Kinder unter 10 Jahren sowie deren Begleitperson.

Autor:

Thomas Klein

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