Urteil aus Landau: Schlagloch kann Pflichtverstoß des Landes sein
Landau. Tiefe Schlaglöcher auf Straßen können für Radfahrer gefährlich werden. Unter Umständen kann der schlechte Zustand einer Straße sogar eine Pflichtverletzung des Landes darstellen. Das hat das Landgericht Landau in der Pfalz entschieden. Nach Auffassung der Richter gilt das vor allem dann, wenn bekannte Schäden nur unzureichend repariert werden. Trotzdem entsteht aus einem solchen Pflichtverstoß nicht automatisch ein Anspruch auf Schadenersatz. Auslöser des Verfahrens war der Sturz eines...