Feierliche Einbürgerung
Deutsche Staatsbürgerschaft an 27 Personen im Landauer Kreishaus

Bei der Einbürgerungsfeier im Kreishaus freuten sich Landrat Dietmar Seefeldt, Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer, Kreisverwaltungs-Mitarbeiterinnen und Gäste mit den Eingebürgerten | Foto: KV SÜW
  • Bei der Einbürgerungsfeier im Kreishaus freuten sich Landrat Dietmar Seefeldt, Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer, Kreisverwaltungs-Mitarbeiterinnen und Gäste mit den Eingebürgerten
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Landkreis SÜW. Der Landkreis Südliche Weinstraße ist um 27 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger reicher. Landrat Dietmar Seefeldt hat ihnen bei einer Feierstunde im Kreishaus kürzlich ihre jeweilige Einbürgerungsurkunde übergeben. Damit haben diese Frauen, Männer und Kinder nun die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten. Kreischef Seefeldt und Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer gratulierten jedem und jeder von ihnen sehr herzlich.

Landrat Dietmar Seefeldt ging in seiner Ansprache darauf ein, dass es für jede Person individuelle, persönliche Motivationen gebe, sich zu Deutschland zu bekennen. „Wir freuen uns, dass Sie den Schritt gegangen sind und die Einbürgerung beantragt haben“, hielt der Landrat fest. Er erinnerte unter anderem daran, dass die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von nun an auch das aktive und passive Wahlrecht besitzen. „Nutzen Sie dieses Recht! Engagieren Sie sich, zum Beispiel auf kommunalpolitischer Ebene. Bringen Sie sich, Ihre Perspektiven und Ideen in unsere Gemeinden ein“, so Landrat Seefeldt zu den Eingebürgerten. Diese hatten zuvor die syrische, afghanische, griechische, indische, irakische, iranische, polnische, rumänische, thailändische oder türkische Staatsangehörigkeit - beziehungsweise in einem Fall keine Staatsangehörigkeit, denn auch eine zuvor staatenlose Person wurde eingebürgert. 21 der 27 Menschen haben nach der Einbürgerung eine doppelte Staatsbürgerschaft, das heißt, sie behalten auch ihre bisherige. Das ist dann möglich, wenn man aus einem Land der Europäischen Union eingebürgert wird oder behördlich anerkannt ist, dass man politisch verfolgt wird.

Grundvoraussetzung: Aufenthalt auf Dauer in der BRD

In ganz Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss außerdem mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig aufkommen. Weitere gesetzlich festgelegte Anforderungen sind zu erfüllen. Ehepartner sowie minderjährige Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland leben.

Musikalische Umrahmung

Musikalisch begleitet wurde die Feier vom Duo Capriccio, das aus Sergej Igonin und Gerhard Betz besteht. Die beiden verliehen der Einbürgerungsfeier am Klavier und an der Geige einen würdigen Rahmen - die deutsche Nationalhymne war natürlich auch zu hören. red

Autor:

Silvia Krebs aus Landau

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