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Ratgeber
Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, bleiben Sie vor Ort! Ist der Geschädigte nicht zugegen, informieren Sie die Polizei! Einen Zettel oder eine Visitenkarte zu hinterlassen genügt nicht. | Foto: Polizeipräsidium Westpfalz

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sogenannten Unfallflucht
Zettel hinterlassen reicht nicht!

Kaiserslautern. Das Auto eines 67-Jährigen ist am Mittwoch in der Schreberstraße in Kaiserslautern beschädigt worden. Der mutmaßliche Unfallverursacher hinterließ lediglich einen Zettel am Wagen. Ihm droht deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sogenannten Unfallflucht. Die Polizei rät deshalb: "Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, bleiben Sie vor Ort! Der Gesetzgeber verpflichtet den Unfallverursacher eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten. Wie lange diese...

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