Kosten für Einstand im Job absetzen: Wann das Finanzamt mitmacht
Einstand oder Ausstand steuerlich absetzen. Kosten für Kuchen, Brötchen oder Getränke im Büro können unter Umständen als Werbungskosten gelten. Entscheidend ist, ob die Feier überwiegend beruflich geprägt ist und nicht als private Höflichkeit gilt. Einstand beim neuen Job oder ein Ausstand vor dem Wechsel gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Häufig werden dafür Snacks, Getränke oder ein kleiner Empfang organisiert. Steuerlich anerkannt werden diese Ausgaben jedoch nur, wenn sie...