Kosten für Einstand im Job absetzen: Wann das Finanzamt mitmacht
- Letzter Arbeitstag im Betrieb? Wer zu diesem Anlass einen ausgibt, kann die Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen.
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Einstand oder Ausstand steuerlich absetzen. Kosten für Kuchen, Brötchen oder Getränke im Büro können unter Umständen als Werbungskosten gelten. Entscheidend ist, ob die Feier überwiegend beruflich geprägt ist und nicht als private Höflichkeit gilt.
Einstand beim neuen Job oder ein Ausstand vor dem Wechsel gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Häufig werden dafür Snacks, Getränke oder ein kleiner Empfang organisiert. Steuerlich anerkannt werden diese Ausgaben jedoch nur, wenn sie klar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
"Aufwendungen sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie eindeutig durch den Beruf veranlasst sind", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Ein klassischer Einstand mit Kuchen für das Team wird vom Finanzamt oft als private Geste gewertet. Auch eine Abschiedsfeier kann als privat gelten, etwa wenn sie im eigenen Garten stattfindet oder vor allem Freunde und Familie teilnehmen.
Der berufliche Anlass entscheidet über den Steuerabzug
Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs gelten Einstand und Ausstand nicht automatisch als rein private Ereignisse. Anders als Geburtstage oder Hochzeiten können solche Feiern beruflich veranlasst sein. Maßgeblich ist der Charakter der Veranstaltung.
Wichtige Kriterien sind zum Beispiel:
- Ort der Feier, etwa im Betrieb oder in privaten Räumen
- Teilnehmerkreis, vor allem Kollegen und Vorgesetzte
- Anlass, etwa Jobwechsel oder Beginn einer neuen Tätigkeit
- Rahmen der Veranstaltung, zum Beispiel kurzer Empfang statt privater Party
Ein Empfang im Unternehmen mit Kolleginnen, Kollegen und Führungskräften wirkt daher deutlich beruflicher als eine Grillfeier im privaten Umfeld.
Bewirtung im Kollegenkreis kann sogar komplett absetzbar sein
Besonders relevant ist der Teilnehmerkreis. "Bewirtungskosten für betriebsinterne Personen, also Kollegen oder Mitarbeiter, können unter Umständen sogar vollständig steuerlich abziehbar sein", so Karbe-Geßler. Bei Geschäftsessen mit externen Partnern gilt dagegen meist die bekannte Grenze. Dort erkennt das Finanzamt in der Regel nur 70 Prozent der Kosten an.
Auch die Nachweispflichten können einfacher sein. Einkaufsbelege aus dem Supermarkt oder Rechnungen eines Caterers können bereits ausreichen, um die Ausgaben zu belegen.
Gerichte haben solche Fälle mehrfach bestätigt. Das Hessische Finanzgericht erkannte etwa die Kosten einer Abschiedsfeier eines Finanzbeamten als Werbungskosten an, als dieser in die Steuerberatung wechselte. Entscheidend war der berufliche Anlass des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis.
Wer einen Einstand oder Ausstand organisiert, kann den beruflichen Bezug stärken, wenn Einladung, Teilnehmerkreis und Rahmen klar mit dem Arbeitsplatz verbunden sind. Dann stehen die Chancen besser, dass das Finanzamt die Kosten als Werbungskosten anerkennt. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |