Krankmeldung bei Menstruationsschmerzen: Was im Job gilt
- Bei Regelschmerzen fällt es vielen Frauen schwerer als sonst, im Job leistungsfähig und konzentriert zu bleiben.
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Menstruationsbeschwerden im Job. Starke Schmerzen während der Periode können den Arbeitsalltag deutlich erschweren. Eine Krankmeldung ist möglich, wenn die Beschwerden so stark sind, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Viele Frauen erleben das Thema im Arbeitsumfeld dennoch als heikel. Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Bilendi im Auftrag von Voiio empfindet fast die Hälfte der Befragten Menstruationsbeschwerden im Unternehmen als Tabuthema. 45 Prozent der Frauen stimmen dieser Aussage zu. Nur 31 Prozent widersprechen. Gleichzeitig halten 74 Prozent das Thema in der Arbeitswelt für unterschätzt. 59 Prozent wünschen sich einen offeneren Umgang durch Personalabteilungen. 56 Prozent erwarten mehr Aufmerksamkeit von Führungskräften.
Beschwerden wirken sich häufig auf die Arbeit aus
Viele Betroffene berichten von konkreten Auswirkungen im Arbeitsalltag. 78 Prozent der befragten Frauen geben an, dass Menstruationsbeschwerden ihre Arbeit beeinflussen.
Häufig genannte Folgen sind unter anderem:
- schnellere Erschöpfung als sonst bei 66 Prozent
- stärkere Reizbarkeit oder Empfindlichkeit bei 61 Prozent
- geringere emotionale Belastbarkeit bei 56 Prozent
Auch Leistung und Konzentration können schwanken. 53 Prozent berichten von ungleichmäßiger Leistungsfähigkeit. 48 Prozent geben an, dass die Konzentration während dieser Zeit leidet.
Viele sprechen im Job nicht darüber
Trotz der Auswirkungen bleibt das Thema häufig unausgesprochen. Bei 75 Prozent kommt Menstruation im Austausch mit männlichen Kollegen gar nicht zur Sprache. 57 Prozent sagen, dass sie im Arbeitsalltag nicht darüber sprechen und versuchen, einfach weiterzuarbeiten. 36 Prozent der Befragten greifen wegen der Beschwerden zu Medikamenten. Nur 5 Prozent melden sich krank und nennen Menstruationsbeschwerden ausdrücklich als Grund.
Wann eine Krankmeldung möglich ist
Rechtlich gilt: Die Menstruation selbst ist keine Krankheit. Eine Arbeitsunfähigkeit kann jedoch vorliegen, wenn die Beschwerden krankheitswert erreichen. Darauf weist Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, hin. "Menstruationsbeschwerden sind an sich keine Krankheit. Wenn sie aber so schwerwiegend sind, dass sie Krankheitswert erreichen, ist eine Krankmeldung zulässig."
Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheiden Ärztinnen oder Ärzte im Einzelfall. Sie prüfen, ob die Beschwerden so gravierend sind, dass Arbeiten nicht möglich ist. Bei starken und regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden kann unter Umständen auch eine monatliche Krankschreibung gerechtfertigt sein. Ob der genaue Grund der Krankschreibung genannt wird, bleibt eine persönliche Entscheidung. Eine Verpflichtung dazu besteht laut Oberthür nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung entstehen.
Für die Umfrage wurden im Mai bundesweit 1051 berufstätige Frauen befragt. Das Durchschnittsalter lag bei 36,3 Jahren. Die Ergebnisse zeigen vor allem eines. Die Auswirkungen sind im Arbeitsalltag vieler Betroffener spürbar, werden im Job jedoch häufig nicht offen thematisiert. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |