Arzttermin während der Arbeit: Wann Beschäftigte gehen dürfen

Bei Arztterminen gilt meist: Man muss nehmen, was man bekommen kann. Doch was, wenn der in die Arbeitszeit fällt? | Foto: dpa
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Arzttermin während der Arbeit. Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Grundsätzlich müssen Termine außerhalb der Arbeitszeit liegen. Wenn eine Behandlung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist und sich nicht anders legen lässt, muss der Arbeitgeber den Termin jedoch ermöglichen.

„Ich komme heute später, ich bin beim Arzt“ – dieser Satz fällt im Arbeitsalltag häufiger. Doch rechtlich gilt zunächst ein klarer Grundsatz. "Grundsätzlich haben Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden", erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet. Arbeitnehmer sollen Arzttermine möglichst so legen, dass die Arbeit nicht unterbrochen wird.

Ausnahme gilt bei medizinischer Notwendigkeit

Ist ein Termin medizinisch erforderlich und nur während der Arbeitszeit möglich, muss der Arbeitgeber dies zulassen. Hintergrund ist die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten.

Das kann etwa der Fall sein, wenn eine Praxis nur zu bestimmten Zeiten Termine vergibt oder eine akute gesundheitliche Abklärung notwendig ist. Dann dürfen Arbeitnehmer den Termin wahrnehmen, auch wenn er in die Arbeitszeit fällt.

Vergütung hängt vom Arbeitsvertrag ab

Ob die Zeit für den Arztbesuch bezahlt wird, hängt von den Umständen und vom Arbeitsvertrag ab. In vielen Fällen kann § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches greifen.

Danach behalten Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch, wenn sie „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert“ sind. Ein notwendiger Arzttermin kann darunterfallen.

Allerdings kann diese Regel im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Dann erfolgt zwar eine Freistellung für den notwendigen Termin, für die versäumte Arbeitszeit besteht jedoch in der Regel kein Anspruch auf Bezahlung.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Im Alltag bedeutet das: Arzttermine sollten möglichst außerhalb der Arbeitszeit liegen. Wenn das medizinisch nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber den Termin in der Regel dennoch erlauben. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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