Urteil in Karlsruhe: Kohl-Witwe bekommt kein Geld
Karlsruhe. Im jahrelangen Streit um das Enthüllungsbuch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ gibt es eine neue Entscheidung mit klarer Folge. Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf Geld aus den Buchgewinnen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Der erste Zivilsenat stellte fest, dass Maike Kohl Richter keinen Anspruch auf sogenannte Gewinnabschöpfung hat. Damit muss der Autor und Historiker Heribert Schwan keine Einnahmen aus dem Buch herausgeben. Gericht zieht...