Urteil in Karlsruhe: Kohl-Witwe bekommt kein Geld
- Stein des Anstoßes ist dieses Buch. (Archivbild)
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Karlsruhe. Im jahrelangen Streit um das Enthüllungsbuch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ gibt es eine neue Entscheidung mit klarer Folge. Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf Geld aus den Buchgewinnen. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Der erste Zivilsenat stellte fest, dass Maike Kohl Richter keinen Anspruch auf sogenannte Gewinnabschöpfung hat. Damit muss der Autor und Historiker Heribert Schwan keine Einnahmen aus dem Buch herausgeben.
Gericht zieht klare Grenze beim Persönlichkeitsrecht
Nach Ansicht der Karlsruher Richter schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht zwar bestimmte Merkmale einer Person. Dazu gehören etwa Name, Stimme oder Bildnis. Gesprochene oder später aufgeschriebene Aussagen einer Person zählen jedoch nicht dazu. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch erklärte, verschriftlichte Äußerungen seien kein vermögenswerter Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Das gelte auch für Details aus der Lebensgeschichte. Anders wäre die Lage, wenn originale Tonbandaufnahmen veröffentlicht würden.
Streit um einzelne Passagen geht weiter
Ganz beendet ist der Rechtsstreit damit nicht. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass Kohl Richter weiterhin gegen bestimmte Passagen des Buchs vorgehen kann. Über diese Punkte muss das Oberlandesgericht Köln erneut entscheiden. Der Konflikt beschäftigt die Gerichte bereits seit Jahren. Insgesamt waren schon mehrere Senate des Bundesgerichtshofs mit verschiedenen Fragen befasst.
Buch über Kohl Aussagen wurde Bestseller
Heribert Schwan hatte lange als Ghostwriter mit Helmut Kohl an dessen Memoiren gearbeitet. Dafür nahm er rund 630 Stunden Gespräche mit dem Altkanzler auf. Nach einem Zerwürfnis veröffentlichte Schwan im Jahr 2014 das Buch „Vermächtnis – Die Kohl Protokolle“. Darin erschienen nicht autorisierte Aussagen Kohls über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten, darunter auch Angela Merkel und Prinzessin Diana. Das Buch wurde ein Bestseller.
Helmut Kohl klagte dagegen und bekam 2017 eine Entschädigung von einer Million Euro zugesprochen. Es war die höchste Geldentschädigung dieser Art in Deutschland. Der Altkanzler starb jedoch, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Seine Witwe führte den Rechtsstreit weiter. Ein Urteil aus dem Jahr 2021 stellte bereits fest, dass ein solcher Entschädigungsanspruch grundsätzlich nicht vererbbar ist und mit dem Tod endet. Autor Schwan zeigte sich nach der aktuellen Entscheidung erleichtert. Er sagte, es sei eine „Riesenerleichterung“, dass die Witwe keinen Cent bekomme. Gleichzeitig betonte er, dass der Streit über einzelne Passagen und Fragen der Schweigepflicht weitergehen werde. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |