Naturschutzbehörde

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Lokales
Äste Symbolbild | Foto: Golib Tolibov/stock.adobe.com

Baum- und Strauchrückschnitt im Rhein-Neckar-Kreis - Noch bis Ende Februar möglich

Rhein-Neckar-Kreis. Untere Naturschutzbehörde: Wer vor Frühlingsbeginn noch Bäume fällen oder an Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen starke Rückschnitte vornehmen möchte, sollte zügig ans Werk gehen. Denn wie die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, sind solche Arbeiten grundsätzlich nur noch bis Ende Februar erlaubt. Diese naturschutzrechtliche Regelung gilt auch für das Zurückschneiden von Röhrichten und dient dem allgemeinen...

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