Gefahrenabwehrverordnung

Beiträge zum Thema Gefahrenabwehrverordnung

Blaulicht
Straßenfastnacht in Schifferstadt/Archivfoto | Foto: Stadt Schifferstadt

Straßenfastnacht Schifferstadt
Ordner ziehen rund 300 Liter Schnaps aus dem Verkehr

Schifferstadt. Eine positive Bilanz ziehen die Stadt Schifferstadt, das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises und die Polizeiinspektion Schifferstadt in einer gemeinsamen Presserklärung zur Straßenfastnacht am Sonntag in Schifferstadt. Mehrere tausend Menschen feierten ausgelassen in der Schifferstadter Innenstadt. Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei führten Kontrollen durch. Insgesamt zwölf Mal war eine Intervention durch die Polizei von Nöten. Nach bisherigem Stand wurden fünf Strafverfahren, alle...

Lokales

Gefahrenabwehrverordnung bei der Schifferstadter Straßenfastnacht

Nach dreijähriger Pause findet in diesem Jahr wieder die Schifferstadter Straßenfastnacht statt. Auch diesmal hat der Stadtrat für die Veranstaltung am Sonntag, 19. Februar 2023, eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass es an diesem Tag ab 09:00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5:00 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren. Auch dürfen keine...

Ausgehen & Genießen
2 Bilder

Ahoi in Schifferstadt
Schifferstadt feiert wieder Straßenfastnacht

Ahoi heißt es am Sonntag, 19. Februar bei der Schifferstadter Straßenfastnacht. Los geht´s um 13 Uhr auf dem Gelände rund um den Schillerplatz. Mit insgesamt 12 Ausstellern und noch mehr Toiletten als in den Jahren zuvor ist die Faschingsmeile 2023 wieder gut ausgestattet. Den richtigen Sound liefert eine zentrale Musikanlage. Auch in diesem Jahr gilt wieder die Gefahrenabwehrverordnung. Demnach sind branntweinhaltige Getränke sowie das Mitführen und die Verwendung von Glasbehältnissen, z.B....

Ausgehen & Genießen

Gefahrenabwehrverordnung bei der Schifferstadter Straßenfastnacht

Keine branntweinhaltigen Getränke, kein Glas – für die Straßenfastnacht am Sonntag, 23. Februar hat die Stadt Schifferstadt wie in den letzten Jahren auch eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass es an diesem Sonntag von 9 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren und mitzuführen. Außerdem ist das Mitführen und die...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.