Vom Kinderwagen über die Gitarre bis hin zum Rollator
Landauer Fundsachen kommen online unter den Hammer

Angelina Wind (l.) und Nathalie Hemmerich vom städtischen Bürgerbüro mit einer Auswahl der Fundsachen, die vom 1. bis zum 13. April online versteigert werden.  | Foto: stp
  • Angelina Wind (l.) und Nathalie Hemmerich vom städtischen Bürgerbüro mit einer Auswahl der Fundsachen, die vom 1. bis zum 13. April online versteigert werden.
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Landau. Zum vierten Mal führt die Stadtverwaltung Landau vom 1. bis zum 13. April eine Online-Versteigerung von Fundsachen durch. Unter den digitalen Hammer kommen 100 Artikel, darunter Uhren, Sonnenbrillen, Geldbeutel, Handys, Armbänder, diverse Kleidungsstücke, Ringe, Rucksäcke, Taschen und sonstige Elektronikgeräte, aber auch ein Kinderwagen, ein Tretroller, eine Gitarre mit dazugehörigem Koffer, ein Rollator und eine Drohne.
„Jedes Jahr werden im Bürgerbüro der Stadt Landau rund 800 Fundsachen abgegeben“, erläutert Leiterin Angelina Wind. „Die meisten Gegenstände werden von ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern auch wieder abgeholt. Was jedoch länger als sechs Monate liegt, wird versteigert.“ Die Form der Online-Versteigerung habe sich dabei bewährt, so Wind. „Wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem digitalen Angebot gemacht und die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Online-Versteigerung gerne an.“
Die Versteigerung auf  ww.landau.de/fundsachenversteigerung beginnt am Montag, 1. April, um 9 Uhr und endet am Samstag, 13. April, um 11 Uhr. Die Online-Auktion erfolgt, anders als beispielsweise bei Ebay, nicht nach dem Prinzip des Höchstbietenden, sondern in Form einer Rückwärtsversteigerung. Diese startet mit einem Anfangspreis, der sich in regelmäßigen Abständen verringert, bis der Mindestpreis erreicht ist. Bieterinnen und Bieter können entweder sofort beim aktuellen Preis zuschlagen oder einen niedrigeren Preis hinterlegen, bei dem sie dann den Zuschlag erhalten, sollte niemand sonst vorher zu einem höheren Preis den Kauf tätigen.
Alle zu versteigernden Gegenständen sind gebraucht und können daher Mängel aufweisen. Garantie und Umtauschrecht bestehen nicht. Allerdings haben die Bürgerinnen und Bürger ab Beginn der Versteigerung die Möglichkeit, sich die Fundstücke vor Ort im Bürgerbüro anzuschauen.
Ersteigerte Gegenstände können nach Erhalt des Zuschlags im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Bezahlt werden kann bar oder mit EC-Karte. stp

Autor:

Thomas Klein

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