SGD Nord

Beiträge zum Thema SGD Nord

Ratgeber
Wiederaufbauarbeiten an der Ahr müssen mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden  | Foto: Hans Braxmeier/Pixabay

Wiederaufbauarbeiten müssen abgestimmt werden
Im Landkreis Ahrweiler

Rheinland-Pfalz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) weist erneut darauf hin, dass Wiederaufbauarbeiten an der Ahr und deren Nebengewässern sowohl am Gewässer selbst als auch im unmittelbaren Uferbereich nur mit Abstimmung der oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord oder der unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler vorgenommen werden dürfen. Bepflanzungen jeglicher Art bedürfen ebenfalls einer Erlaubnis. Wiederaufbaumaßnahmen, die im Überschwemmungsgebiet der Ahr...

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