Räumpflicht

Beiträge zum Thema Räumpflicht

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Glatteis Symbolbild | Foto: Wolfilser/stock.adobe.com
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Gefahren durch Schnee, Eis und Glätte

Wintereinbruch. Ohne passende Versicherung drohen teure Folgen - die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert::Hauseigentümer - und teilweise auch Mieter – sind in der Pflicht, Gehwege und Zufahrten zu räumen. Rutscht ein Passant trotz ordnungsgemäßer Räumung aus, treten je nach Situation und dem individuell vereinbarten Schutz unterschiedliche Versicherungen ein.Einstürzende Dächer durch Schneedruck sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, sondern müssen über...

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Ein kleiner geräumter Streifen reicht auf dem Gehweg meist nicht aus. Zwei Passanten sollten sich ausweichen können. | Foto: Alehandra13/Pixabay

Räum- und Streupflichten auf Gehwegen
Winterdienst: Wer muss zur Schaufel greifen?

Winter. Bei Mietern und Vermietern entbrennen mit einsetzendem Schneefall regelmäßig hitzige Debatten darüber, wer wann wo und in welchem Umfang die winterlichen Spuren beseitigen muss. Doch es gibt klare Regeln zum Winterdienst. Damit es zwischen Nachbarn, Mietern und Vermietern nicht noch zu Zoff kommt, informieren die Rechtsexperten von ARAG über die allgemeinen Räum- und Streupflichten. Wer muss räumen oder streuen?Gängige Praxis sei es nach Angaben von ARAG, dass Gemeinden ihre...

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Foto: Pixabay

Stadtbildpflege Kaiserslautern weist auf die Räum- und Streupflicht hin
Winter hat Einzug gehalten

Kaiserslautern. Der Winter hat Einzug gehalten und damit stellt sich wieder die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet zuständig ist. Diese ist, so die Stadtbildpflege Kaiserslautern, in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell dem Grundstückseigentümer. Ausgenommen sind Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die...

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Die Stadtverwaltung Bruchsal weist auf die Räum- und Streupflicht der Anwohner und Grundstückseigentümer hin. Die Gehwege müssen vor dem Haus gereinigt, bei Schneeanhäufungen geräumt sowie bei Schnee und Eisglätte gestreut werden. 
 | Foto: Pixabay

Die Stadtverwaltung Bruchsal informiert
Räum- und Streupflicht beachten

Bruchsal. Die Stadtverwaltung Bruchsal weist auf die Räum- und Streupflicht der Anwohner und Grundstückseigentümer hin. Die Gehwege müssen vor dem Haus gereinigt, bei Schneeanhäufungen geräumt sowie bei Schnee und Eisglätte gestreut werden. Straßenanlieger im Sinne der städtischen Satzung sind Eigentümer und Besitzer - also auch Mieter und Pächter - von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen...

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