Räum- und Streupflichten auf Gehwegen
Winterdienst: Wer muss zur Schaufel greifen?

Ein kleiner geräumter Streifen reicht auf dem Gehweg meist nicht aus. Zwei Passanten sollten sich ausweichen können. | Foto: Alehandra13/Pixabay
  • Ein kleiner geräumter Streifen reicht auf dem Gehweg meist nicht aus. Zwei Passanten sollten sich ausweichen können.
  • Foto: Alehandra13/Pixabay
  • hochgeladen von Laura Braunbach

Winter. Bei Mietern und Vermietern entbrennen mit einsetzendem Schneefall regelmäßig hitzige Debatten darüber, wer wann wo und in welchem Umfang die winterlichen Spuren beseitigen muss. Doch es gibt klare Regeln zum Winterdienst. Damit es zwischen Nachbarn, Mietern und Vermietern nicht noch zu Zoff kommt, informieren die Rechtsexperten von ARAG über die allgemeinen Räum- und Streupflichten.

Wer muss räumen oder streuen?

Gängige Praxis sei es nach Angaben von ARAG, dass Gemeinden ihre Verkehrssicherungspflicht per Satzung oder Verordnung auf Eigentümer übertragen, deren Grundstücke an die Straßen der Gemeinde grenzen. Sind diese vermietet, überträgt der Eigentümer die Räum- und Streupflicht meist auf einen oder mehrere Mieter. Vermieter müssten diese Pflicht aber schriftlich fixieren – entweder im Mietvertrag oder in einer Hausordnung. Es genügt kein Aushang im Hausflur, um Mieter zum Winterdienst zu verpflichten. Vermieter sind und bleiben diejenigen, die regulär für den Winterdienst zuständig und im Schadensfall mit verantwortlich sind. Daher müssen sie auch regelmäßig kontrollieren, ob ihre Mieter der Verpflichtung nachkommen. Tritt dennoch ein Unfall ein, übernimmt meist die private Haftpflichtversicherung eventuelle Folgekosten wie etwa Schmerzensgeldzahlungen. Bei Vermietern kann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greifen.

Wann muss geräumt werden?

Auskunft über Räum- und Streuzeiten geben meistens entweder das jeweilige Landesgesetz oder die Ortssatzung. Sind diese nicht geregelt, herrscht für Frühaufsteher und Nachteulen Rutschgefahr. Denn an Werktagen kann nicht vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen nicht vor neun Uhr morgens und nach 20 Uhr abends mit geräumten Wegen gerechnet werden. Allerdings können nach Auskunft der ARAG Experten unter bestimmten Bedingungen Sonderregelungen gelten. So müssen zum Beispiel Restaurantbesitzer – sobald sie Corona-bedingt wieder uneingeschränkt Gäste empfangen dürfen – während ihrer Öffnungszeiten auch nach zwei Uhr noch darauf achten, dass ihre Wege sicher passiert werden können (Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, Az.: 10 U 54/12). Und auch wenn in Anbetracht der Wetterlage zu erwarten ist, dass sich während der Nacht Glatteis bildet, darf nicht etwa bis zum nächsten Morgen gewartet, sondern es muss vorbeugend gestreut werden (OLG Frankfurt (Az.: 21 U 38/03).

Was muss geräumt und gestreut werden?

Generell müssen die wichtigsten zum Grundstück gehörenden Zugänge begehbar sein. Dazu gehört der Hauseingang, aber auch der Zugang zu Garagen oder Mülltonnen. Private Flächen, die von Passanten nur als Abkürzung genutzt werden, gehören hingegen nicht dazu (OLG Hamm, Az.: 6 U 178/12). Der das Gebäude umgebende oder angrenzende Bürgersteig muss nicht komplett von Schnee oder Eis befreit sein. Ein gekehrter Streifen, der es zwei Passanten erlaubt, aneinander vorbeizugehen, reiche nach Auskunft der ARAG Experten aus. Je nach Kommune müssen ein bis eineinhalb Meter Breite geräumt werden. Auf Privatwegen – etwa zum Hauseingang oder zu Garagen – genügt ein halber Meter breiter Streifen. Doch auch die Fußgänger selbst sind zur Achtsamkeit aufgefordert und können nicht erwarten, dass tatsächlich jede kleinste Eis- oder Schneefläche entfernt wird.

Ausnahmen von der Räum- und Streupflicht

Weder Arbeitszeiten noch Krankheit befreien den Zuständigen von seiner Verkehrssicherungspflicht. Im Zweifel muss er für möglichen Ersatz sorgen. Auch bei Dauerschneefall gilt keine konkrete Ausnahmeregelung. Dann muss der Verantwortliche, wenn nötig, auch mehrfach räumen und streuen (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 49/83). Jedoch muss er während des Dauerschneefalls oder Eisregens nicht permanent in der Kälte stehen, sondern kann eine Beruhigung des Wetters abwarten. Erst wenn es auf den Wegen so glatt ist, dass Streuen keine positive Wirkung mehr zeigen würde, könne darauf verzichtet werden.

Streuen mit Salz?

In den meisten Kommunen ist das Streuen glatter Wege mit Salz verboten, da es die Umwelt schädigen kann. Hier raten ARAG Experten, auf Sand, Kies oder Split als Streugut zurückzugreifen. Auch Asche helfe bei Rutschgefahr. Eine Ausnahme kann es bei Eisglätte, Eisregen oder auf Treppen und an Wegen mit starkem Gefälle geben, wenn andere Streumittel keine Wirkung zeigen. Diese Ausnahmen regelt jede Kommune individuell. Sobald der Winter vorbei ist, ist Frühjahrsputz angesagt. Dann müssen Sand, Kies und Co. wieder zusammengefegt und entfernt werden (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 260/02).

Wohin mit dem Schnee?

Wer beim Räumen vor lauter Schnee nicht mehr weiß, wohin damit, darf – so komisch es klingt – den Schnee sogar über den Gartenzaun auf das Nachbargrundstück schippen. Zumindest in Maßen und nicht regelmäßig. Ein solcher Fall wurde auch vor Gericht entschieden. Dabei hatte sich ein Mann beschwert, weil ihm sein Nachbar ab und zu einige wenige Schaufeln Schnee über den Maschendrahtzaun auf seinen Rasen gekippt hatte. Dadurch sei der Rasen angeblich zerstört worden. Die Richter wiesen die Klage auf Unterlassung aber ab: Zum einen seien gelegentliche, kleine Mengen unproblematisch, zum anderen habe auf dem Rasen des Nachbarn ohnehin Schnee gelegen, so dass diese zusätzliche geringe Menge keine Beeinträchtigung darstelle (Amtsgericht München, Az.: 213 C 7060/17).

Winterdienst bei Eigentümergemeinschaften

In der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern können Entscheidungen bezüglich des Wohnhauses oft ganz demokratisch per Mehrheitsbeschluss gefällt und auch gemeinsam umgesetzt werden. Das gilt allerdings nicht beim Thema Winterdienst. Hier muss der Beschluss einstimmig sein, auch wenn neue Eigentümer hinzukommen. In einem konkreten Fall hatten die Eigentümer mehrheitlich beschlossen, den Räum- und Streudienst turnusmäßig im Wechsel durchzuführen. Ein neues Mitglied der Gemeinschaft beantragte auf einer Versammlung nun die Vergabe des Winterdienstes an eine Fachfirma, weil es sich nicht in der Lage sah, dieser Pflicht nachzukommen. Die übrigen Eigentümer lehnten dies jedoch ab und verwiesen auf den früher gefassten Beschluss. Dieser war wegen des neuen Mitglieds jedoch nichtig (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 161/11). arag

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

45 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Fußball | Foto: pfalzdruck - ChKerwer
5 Bilder

Günstig und schnell mit Top-Service
Ihr Druckpartner für Vereine und Gewerbe

Rhein-Pfalz-Kreis: Das Druckportal pfalzdruck.de mit Sitz in Dannstadt-Schauernheim hat sich über die letzten Jahre mehr und mehr als zuverlässiger Druckpartner für Vereine (Sport und Kultur) als auch bei Gewerbetreibenden aller Bereiche etabliert. Vielzahl von Produkten und Lösungen!Das breitgefächerte Angebot an Druckprodukten von pfalzdruck.de lässt sich am Besten so umschreiben: "Alles, was man drucken kann". Ob Flyer oder Broschüren, Plakate oder Werbebanner – die Auswahl umfasst mehr als...

RatgeberAnzeige
Physiotherapie Ludwigshafen: Die moderne Physiotherapie-Praxis im Medical Center verfügt über zwölf Behandlungsräume und einen großen Trainingsbereich für medizinische Trainingstherapie | Foto: Therapiezentrum Theraneos
3 Bilder

Physiotherapie im Medical Center in Ludwigshafen am Rhein

Physiotherapie in Ludwigshafen. Das Therapiezentrum Theraneos ist mit seinen erfahrenen Physiotherapeuten jetzt auch im Medical Center in Ludwigshafen vertreten. Das Physiotherapie- und Ergotherapie-Angebot richtet sich nicht mehr länger nur an Mitarbeiter der BASF, die neue Praxis liegt außerhalb des Werksgeländes und ist offen für alle Patienten aus Ludwigshafen und Umgebung. Vom fünften Obergeschoss aus eröffnet sich eine wunderschöne Rundum-Aussicht. Die moderne Praxis verfügt über zwölf...

Wirtschaft & HandelAnzeige
Jobs Ludwigshafen am Rhein: Die Mediawerk Südwest GmbH entwickelt Media-Lösungen für Geschäftskunden der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ und der Wochenzeitung WOCHENBLATT. | Foto: phive2015/stock.adobe.com
3 Bilder

Jobs Ludwigshafen: Flexibel arbeiten bei Mediawerk Südwest

Jobs Ludwigshafen (Rhein). Job bei den Medien - die Mediawerk Südwest GmbH beschäftigt über 100 Medienexperten in Vollzeit und Teilzeit. Die Vermarktungsprofis betreuen am Standort Ludwigshafen und in der gesamten Region Geschäftskunden der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ und der Wochenzeitung WOCHENBLATT. Junge Leute werden in einer Ausbildung gründlich auf ihren künftigen Job vorbereitet. Deshalb: Jobs Ludwigshafen - für eine Tätigkeit in der Vermarktung von digitalen und gedruckten...

Wirtschaft & HandelAnzeige
BWL online studieren: Wie wäre es mit einem Studienplatz für ein Master-Studium an der VWA Rhein-Neckar? | Foto: Phimwilai/stock.adobe.com
3 Bilder

BWL online studieren: Bei der VWA in Mannheim zum Master

Mannheim. Der Master Online-Studiengang in Betriebswirtschaftslehre der VWA Rhein-Neckar ist neu. In Präsenz geht das schon lange. Master-Abschluss: Berufsbegleitend BWL studieren  BWL online studieren: Künftige Studierende können sich bis zum 31. Januar 2024 für den berufsbegleitenden digitalen Studienbeginn im Sommersemester 2024 einschreiben. Der Online-Studiengang zum Master of Arts in Betriebswirtschaft wird in Kooperation mit der Hochschule Kaiserslautern als Fernstudium angeboten. Wer...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.