Impfpflicht

Beiträge zum Thema Impfpflicht

Lokales

Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Pflegekräfte unter Druck

Pflegekräfte unter Druck  Die Wirklichkeit ist immer weitaus komplexer als jede Beschreibung von ihr. Diese Allerweltsweisheit, die für jede Art von Berichterstattung gilt, sei auch diesem Bricht vorangestellt. Er soll vor allem die Sichtweise von Nicht-Corona-Geimpften Pflegekräften an den Kliniken darstellen. Einrichtungsbezogene Impfpflicht Die seit dem 15.03.2022 geltende Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist auch immer wieder Gegenstand der Medienberichterstattung. Überwiegend geht es dabei...

Lokales

Gesundheitswesen
Von der Not mit der Impfpflicht

Von der Not mit der Impfpflicht Was Beschäftigte in den nachgeordneten Einrichtungen des Gesundheitswesens mit der Impfpflicht erleben. Ein Lagebericht aus Kaiserslautern und Umgebung. Seit dem 15. März 2022 gilt in Deutschland die Nachweispflicht einer Impfung oder eines Genesenenstatus für bestimmte Einrichtungen vor allem des Gesundheitswesens. Auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz liest man mit Datum vom 14.02.2022: „Jeder Schritt zum Schutz dieser vulnerablen Gruppen ist...

Wirtschaft & Handel
In Krankenhäusern, Heimen und Einrichtungen, Praxen und bei ambulanten Diensten gilt seit Mitte März die Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus | Foto: Roland Kohls

Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Knapp 32.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg noch nicht geimpft

Baden-Württemberg. Die im Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch, 16. März, für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich. Von diesem Tag an waren alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen sowie ambulante Dienste gesetzlich dazu verpflichtet, all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, die bislang nicht geimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise...

Ratgeber
Foto: Symbolbild Stadt Karlsruhe

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März
Eine Schlüsselrolle nehmen dabei die Gesundheitsämter ein

Region. Ab dem 16. März 2022 dürfen in gesetzlich bestimmten Einrichtungen und Unternehmen nur noch Personen tätig sein, die gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie entweder gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ausgenommen hiervon sind Personen, für welche die Ständige Impfkommission keine Impfempfehlung ausgesprochen hat oder die aufgrund einer sogenannten medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können. Eine Schlüsselrolle nehmen dabei die...

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