Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Knapp 32.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg noch nicht geimpft

In Krankenhäusern, Heimen und Einrichtungen, Praxen und bei ambulanten Diensten gilt seit Mitte März die Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus | Foto: Roland Kohls
  • In Krankenhäusern, Heimen und Einrichtungen, Praxen und bei ambulanten Diensten gilt seit Mitte März die Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus
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Baden-Württemberg. Die im Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch, 16. März, für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich. Von diesem Tag an waren alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen sowie ambulante Dienste gesetzlich dazu verpflichtet, all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, die bislang nicht geimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise bestehen. 5.622 Einrichtungen und Unternehmen in Baden-Württemberg haben den zuständigen Gesundheitsämtern in den vergangenen zwei Wochen insgesamt 31.938 Personen gemeldet, die entweder über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen oder aber bei denen Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hatte eigens zu diesem Zweck ein landesweit einheitliches digitales Meldeportal für die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen eingerichtet, um diesen die Meldungen auf möglichst einfache und datensichere Weise zu ermöglichen.

Rund 56 Prozent der Einrichtungen und Unternehmen haben für ihre Mitteilungen an die Gesundheitsämter das digitale Meldeportal des Landes genutzt. Die gemeldeten Personen werden nun in einem weiteren Schritt Post von den zuständigen Gesundheitsämtern erhalten. Darin werden sie zunächst dazu aufgefordert, entsprechende Nachweise zu übermitteln oder darzulegen, warum sie der geltenden Nachweispflicht bislang nicht nachgekommen sind. Ein sofortiges Tätigkeitsverbot für die betroffenen Personen folgt aus der Meldung zunächst nicht. „Unser Ziel ist es vielmehr, möglichst viele, noch unentschlossene Menschen in diesen besonders schutzbedürftigen Settings doch noch von der Impfung zu überzeugen", sagte Amtschef Pandemiebewältigung im Sozialministerium Professor Uwe Lahl, "denn gerade hier ist der Nutzen der Impfung – nicht nur für sich selbst, sondern auch für die von ihnen täglich betreuten vulnerablen Personen – besonders hoch.“
„Nach Ablauf der zweiwöchigen Rückmeldefrist können wir eine erste positive Bilanz ziehen“, sagte Lahl. Abstrakt betrachtet seien rund 32.000 Menschen eine sehr große Zahl. Setzt man sie aber in Relation zu den rund 1,8 Millionen Menschen, die im Bereich Gesundheit insgesamt tätig sind, werde deutlich, dass sich der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten seiner besonderen Verantwortung bewusst ist, so der Amtschef weiter. rk/ps 

Inzidenz und Impfquote in Deutschland
Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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