Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Absonderungs-Regeln werden angepasst
Baden-Württemberg. In der „Corona-Verordnung Absonderung“ regelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, wer in Baden-Württemberg in Absonderung, Quarantäne und Isolation muss. Vor allem in einem Punkt passt das Ministerium jetzt die Regeln an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an. Die Änderungen treten am Mittwoch, 26. Januar, in Kraft. Wie bislang schon ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder...