Garten in der WEG: Wer pflegt und wer zahlt bei Sondernutzung?
Streitpunkt Garten Eigentümergemeinschaft. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet vor allem die Teilungserklärung darüber, wer den Garten pflegt und wer die Kosten trägt. Auch bei Sondernutzungsrecht bleibt die Fläche rechtlich Gemeinschaftseigentum. Das ist im Alltag wichtig, wenn es um regelmäßiges Rasenmähen, die Rechnung für den Baumschnitt oder um Ärger nach einem Umbau ohne Zustimmung geht. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) ordnet ein, dass ein...