WEG-Abrechnung prüfen: So fallen Kostenfehler auf

Post vom Verwalter? Nicht einfach abheften: Eigentümer sollten Gesamt- und Einzelabrechnung gründlich checken. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Post vom Verwalter? Nicht einfach abheften: Eigentümer sollten Gesamt- und Einzelabrechnung gründlich checken.
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WEG-Abrechnung prüfen. Wohnungseigentümer können falsche Belastungen eher erkennen, wenn sie Jahresabrechnung, Verteilungsschlüssel und Heizkosten getrennt kontrollieren. Gerade vor der Eigentümerversammlung lassen sich Unstimmigkeiten noch gezielt mit Beirat oder Verwaltung klären. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum hin.

Hausverwaltungen müssen für Wohnungseigentümergemeinschaften eine Jahresabrechnung erstellen. Wichtig sind dabei nicht nur die persönlichen Einzelkosten, sondern auch die Gesamtabrechnung der Gemeinschaft. Erst der Abgleich zeigt, ob Einnahmen, Ausgaben und Kontostände zueinander passen.

Konten und Kosten müssen nachvollziehbar sein

Ein erster Prüfpunkt ist die Plausibilität der Konten. Die Anfangs- und Endbestände sämtlicher Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft sollten vollständig aufgeführt sein. Nur dann lässt sich nachvollziehen, ob die Kontenentwicklung mit den ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben übereinstimmt.

Auch die Darstellung der Kosten spielt eine Rolle. Werden mehrere Positionen zusammengefasst, wird die Kontrolle schwieriger. Reparaturarbeiten und Treppenhausreinigung sollten zum Beispiel nicht pauschal unter Hausmeisterkosten erscheinen, wenn dadurch nicht mehr erkennbar ist, wofür Geld ausgegeben wurde.

Der Verteilungsschlüssel entscheidet über die Kosten

Kosten für den Erhalt des Gemeinschaftseigentums und für die Verwaltung werden nach Angaben des Verbands grundsätzlich nach Miteigentumsanteil verteilt. In einzelnen Fällen kann aber ein anderer Schlüssel gelten, etwa nach Wohnfläche oder nach Anzahl der Wohnungen.

Für Eigentümer ist deshalb entscheidend, ob Gemeinschaftsordnung und Beschlüsse richtig angewendet wurden. Wurde im Abrechnungsjahr über eine bestimmte Kostenverteilung entschieden, sollte diese auch in der Jahresabrechnung entsprechend umgesetzt sein.

In größeren Anlagen mit mehreren Häusern kommt ein weiterer Punkt hinzu. Einnahmen und Ausgaben müssen der richtigen Einheit zugeordnet werden. Werden Kosten der falschen Untergemeinschaft oder der Gesamtgemeinschaft zugerechnet, können einzelne Eigentümer zu viel oder zu wenig belastet werden.

Heizkosten werden nicht überall gleich gerechnet

Bei der Heizkostenabrechnung gelten unterschiedliche Prinzipien für Gesamt- und Einzelabrechnung. Das kann erklären, warum Beträge nicht auf den ersten Blick identisch wirken.

  • In der Gesamtabrechnung gilt das Zahlungsprinzip. Erfasst werden die Zahlungen, die im Abrechnungsjahr tatsächlich geleistet wurden.
  • In der Einzelabrechnung gilt das Verbrauchsprinzip. Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung dem jeweiligen Verbrauchszeitraum zugeordnet.

Wer die Jahresabrechnung systematisch prüft, erkennt nicht nur Rechenfehler, sondern auch falsch zugeordnete Kosten oder übersehene Beschlüsse früher. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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