Medizinische Masken ab sofort im ÖPNV Pflicht
Alltagsmasken reichen nicht mehr

Symbolfoto - im ÖPNV sind ab sofort medizinische Masken Pflicht | Foto: Kim Rileit
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Baden-Württemberg. Ab sofort reichen die sogenannten Alltagsmasken in Bussen und Bahnen nicht mehr aus. Seit dem heutigen Montag, 25. Januar, sind stattdessen medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen Pflicht. Darauf weist das baden-württembergische Verkehrsministerium hin. Bereits an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) sind diese Schutzmasken aufzusetzen. Als medizinische Masken sind dabei OP-Masken (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz zu verstehen, der die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.

Mehr Sicherheit durch medizinische Masken

„Für viele Bürgerinnen und Bürger - vor allem für jene in systemrelevanten Berufen - gehören Fahrten mit den umwelt- und klimafreundlichen Bussen und Bahnen zum Alltag, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Für sie alle soll der ÖPNV ein möglichst sicheres Fortbewegungsmittel bleiben. Damit dies so bleibt, soll mit dem Tragen medizinischer Masken die Gefahr einer Corona-Infektion noch weiter reduziert werden. "Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen! Tragen Sie Maske, halten Sie Abstand und beachten Sie Hygieneregeln“, appelierte Hermann. 
„Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg derzeit langsam sinkt, müssen wir weiter extrem achtsam und vorsichtig sein – das liegt vor allem an den mittlerweile leider auch bei uns nachgewiesenen aggressiven Virusvariationen", so der Gesundheitsminister Manne Lucha. In anderen Ländern habe sich bereits gezeigt, wie explosionsartig diese Mutanten sich in der Bevölkerung ausbreiten können. Maximale Kontaktreduktion, Abstand halten und ein korrekt angepasster medizinischer Mund-Nasen-Schutz überall dort, wo es eng werden kann, bleiben die entscheidenden Verhaltensregeln in dieser immer noch sehr fragilen Phase der Pandemie, so der Gesundheitsminister. 
Bei medizinischen Gesichtsmasken, oft auch OP-Masken genannt, handelt es sich um Einmalprodukte, die aus speziellen Kunststoffen und mehrschichtig aufgebaut sind. Im Gegensatz zu Alltagsmasken, die in der Regel aus vielfältigen Stoffen bestehen, verfügen medizinische Masken über klar definierte Filtereigenschaften.

Vorerst keine Bußgelder

Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird in den ersten Tagen bisSonntag,  31. Januar, kein Bußgeld erhoben werden. Danach kann ein fehlender medizinischer Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV - also auch die Verwendung einer Alltagsmaske - mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist. Für Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 14 Jahren gilt die Maskenpflicht, sie können aber Alltagsmasken verwenden. Das Tragen einer Maske ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV entbehrlich, soweit sie sich in abgetrennten Bereichen aufhalten. Eine ausreichende Trennung des Fahrerplatzes kann durch bauliche Schutzvorrichtungen wie beispielsweise Plexiglasscheiben oder die Sperrung des Vordereinstiegs hinter der ersten Sitzreihe sichergestellt werden.

Regulärer Fahrplan bleibt meist bestehen

Die Züge und Busse im ÖPNV fahren mit einigen Ausnahmen nach dem regulären Fahrplan, damit die Abstände zwischen den Fahrgästen möglichst eingehalten werden können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere der systemrelevanten Berufe verlässlich zur Arbeit gelangen, sagt der Verkehrsminister. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die Angestellten im Lebensmittelhandel und die Polizistinnen und Polizisten leisten, wie viele andere, während dieser schwierigen Zeit wirklich Herausragendes. Ihnen wolle er den Weg zur Arbeit auch weiterhin ohne Einschränkungen ermöglichen. 
Vereinzelte Reduzierungen des Angebots sind aber nötig, weil durch Corona einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen erkrankt sind und/oder sich in Quarantäne begeben müssen. Solange kein Präsenzbetrieb in Schulen stattfindet, gilt in vielen Verkehrsverbünden das Ferienfahrplanangebot. Ebenso wurden im aktuellen Corona-Lockdown nächtliche Freizeitverkehre am Wochenende eingestellt. rk/ps

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Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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